Politik

Sanktionen beim elektronischen Rezept sollen ab 2024 greifen

  • Dienstag, 29. August 2023
Elektronisches Rezept, E-Rezept /Maybaum
Elektronisches Rezept, E-Rezept /Maybaum

Berlin – Eine Sanktionierung für vertragärztliche Leistungserbringer, die zum 1. Januar 2024 nicht in der Lage sind, elektronische Rezepte auszustellen, ist auch in der Beschlussvorlage des Digital-Gesetzes für die morgige Kabinettsbefassung vorgesehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte eine solche Regelung bei der Vorlage des Referentenent­wurfs für das Gesetz scharf kritisiert und sich für eine Streichung ausgesprochen.

Statt klarer Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests bevor An­wendungen in den Regelbetrieb gehen, drohten den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. So erreiche man kein Vertrauen bei den Ärztinnen und Ärzten.

In der Beschlussvorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) heißt es, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Ver­einigung (KV) nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimit­teln elektronisch auszustellen und zu übermitteln.

Andernfalls soll die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um ein Prozent gekürzt werden, bis der Nachweis erbracht ist. Ausnahmen von dieser Regelung soll es für diejenigen Praxen geben, die gegenüber der jeweils zuständigen KV erklärt haben, dass im Rahmen der Tätigkeit keine Verordnungen von verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln ausgestellt werden.

In der Stellungnahme der KBV wird darauf verwiesen, dass das „ungeeignete Instrument einer Sanktion“ weder Funktionalität noch Akzeptanz der Anwendung steigern wird. Stattdessen seien Regelungsvorschläge erforder­lich, die die praxisgerechte Funktionalität der Anwendungen absichern.

Bei einer Umfrage der KBV Anfang Juli hatte ein Drittel der befragten Ärzte angegeben für die Komfortsignatur mehr als 25 Sekunden zu benötigen und damit deutlich mehr als im Praxisalltag akzeptabel.

Ebenfalls Anfang Juli hatte die Kassen­ärztliche Vereinigung (KV) Berlin darauf hingewiesen, dass etwa die Hälf­te der Praxen technisch noch nicht in der Lage sei, ein elektronisches Rezept über die Ver­sichertenkarte der Krankenkasse auszustellen – zahlreiche Praxis­verwaltungssysteme verfügten noch nicht über die entspre­chende Software.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung