Sanktionen beim elektronischen Rezept sollen ab 2024 greifen

Berlin – Eine Sanktionierung für vertragärztliche Leistungserbringer, die zum 1. Januar 2024 nicht in der Lage sind, elektronische Rezepte auszustellen, ist auch in der Beschlussvorlage des Digital-Gesetzes für die morgige Kabinettsbefassung vorgesehen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte eine solche Regelung bei der Vorlage des Referentenentwurfs für das Gesetz scharf kritisiert und sich für eine Streichung ausgesprochen.
Statt klarer Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen, drohten den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. So erreiche man kein Vertrauen bei den Ärztinnen und Ärzten.
In der Beschlussvorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) heißt es, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
Andernfalls soll die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um ein Prozent gekürzt werden, bis der Nachweis erbracht ist. Ausnahmen von dieser Regelung soll es für diejenigen Praxen geben, die gegenüber der jeweils zuständigen KV erklärt haben, dass im Rahmen der Tätigkeit keine Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgestellt werden.
In der Stellungnahme der KBV wird darauf verwiesen, dass das „ungeeignete Instrument einer Sanktion“ weder Funktionalität noch Akzeptanz der Anwendung steigern wird. Stattdessen seien Regelungsvorschläge erforderlich, die die praxisgerechte Funktionalität der Anwendungen absichern.
Bei einer Umfrage der KBV Anfang Juli hatte ein Drittel der befragten Ärzte angegeben für die Komfortsignatur mehr als 25 Sekunden zu benötigen und damit deutlich mehr als im Praxisalltag akzeptabel.
Ebenfalls Anfang Juli hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin darauf hingewiesen, dass etwa die Hälfte der Praxen technisch noch nicht in der Lage sei, ein elektronisches Rezept über die Versichertenkarte der Krankenkasse auszustellen – zahlreiche Praxisverwaltungssysteme verfügten noch nicht über die entsprechende Software.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: