Politik

Satzung für UPD-Stiftung soll noch diese Woche an die Aufsicht gehen

  • Montag, 4. September 2023
/stock.adobe.com, Zerbor
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Berlin – Um die künftige Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Stiftung) gibt es neuen Ärger. Es geht um eine Tischvorlage der Stiftungssatzung für eine Verwaltungsratssitzung des GKV-Spitzenverbands und da­rum, ob die Satzung bereits final verabschiedet ist. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung zeigt sich irritiert. Die Satzung soll aber noch diese Woche an die Aufsichtsbehörde gesendet werden.

Rückblick: In der vergangenen Woche hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands den Weg zur Grün­dung der UPD-Stiftung frei gemacht. Das Gremium stimmte inhaltlich einem Satzungsentwurf zu, den der GKV-Spit­zenverband zuvor erstellt und mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgestimmt hatte.

Er erteilte der Ver­waltung und dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands die Aufgabe, die Satzung abschließend fertigzu­stellen. Etwaige Änderungen dürften aber nur erfolgen, „sofern sie die politischen Grundsatzfragen nicht be­rühren“, heißt es in einer Beschlussfassung vom vergangenen Donnerstag, die dem Deutschen Ärzte­blatt vorliegt.

Was in der öffentlichen Sitzung nicht erwähnt wurde – dem Gremium lag bereits eine veränderte Tischvorlage vor, über die in der Sitzung kein einziges Wort gefallen ist. Ungewöhnlich, denn es ist in solchen Sitzungen normalerweise üblich, dass die Teilnehmer auf Veränderungen der Unterlagen oder der Tagesordnung hinge­wiesen werden. Offenbar wollte das Kassengremium nicht, dass die Öffentlichkeit, die die Sitzung online ver­folgen konnte, davon erfährt.

Dem Deutschen Ärzteblatt liegt die Tischvorlage mittlerweile vor. Darin sind kleinere Änderungen vorgenomm­en worden, die vor allem die Fachausschüsse der neuen UPD-Stiftung be­treffen. Dort kann der Patientenbeauf­tragte der Bundesregierung nun auch als Mitglied benannt werden – und auch die Leitung beanspruchen. Die Fachaus­schüs­se sollen dem Stiftungsrat zuarbeiten und die Grundlage für Entscheidungen bilden.

Der Dateiname „Entwurf_Stiftungssatzung_Einvernehmen_Benehmen_nach_Benehmen“ der Tischvorlage ist dabei bemerkens­wert. Denn mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), war bis da­hin nach dessen Aussagen noch gar kein Benehmen hergestellt worden. Die Vermutung liegt nahe, dass die Krankenkas­sen intern im Verwaltungsrat über eine finale Satzung abgestimmt haben, der Öffent­lich­keit aber glauben machen wollten, es seien noch Änderungen möglich. Beweisen lässt sich das nicht.

Umso spannender war heute eine Pressekonferenz, in der Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des Kas­sen­verbands IKK und zugleich Vorsitzender des Fachaus­schusses Grund­satzfragen und Gesundheitspolitik des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands, betonte, die UPD-Satzung sei beschlossen. Letzte Woche habe man die Sat­zung verabschiedet – nach „Abstimmung mit dem BMG und dem Patientenbeauftragten“, sagte Müller heute wörtlich. Er sehe „nur noch wenig Diskussionsbedarf“.

Beim Büro des Patientenbeauftragten sorgten diese Aussagen heute für „großes Erstaunen“. Zu behaupten, die Satzung wäre beschlossen, sei nicht nachvollziehbar, hieß es. Es habe bisher zwischen dem GKV-Spitzenver­band und dem Patientenbeauftragten gar keine Gespräche zur Satzung und den kritischen Anmerkungen von Schwartze ge­geben, um das Benehmen herzustellen, hieß es heute aus seinem Büro in einer ersten schnellen Reaktion.

Fraglich ist, ob diese Gespräche überhaupt noch stattfinden werden – oder vonseiten des GKV-Spitzenver­bands gewollt sind. Denn das Benehmen mit dem Patientenbeauftragten ist juristisch gesehen bereits hergestellt, wenn dieser lediglich informiert wird. Auf Änderungen drängen kann er nicht, da die Ampel­ko­alition nur das Benehmen und nicht das Einvernehmen des Patientenbeauftragten ins Gesetz geschrieben hat.

Zur Erinnerung: Die Krankenkassen hatten sich in Abstimmung mit dem BMG weitreichende Befugnisse in die Satzung geschrieben. Bei Haus­haltsfragen geht ohne den GKV-Spitzenverband so gut wie nichts. Auch haben sich die Kassen Einfluss in Fach­ausschüssen ge­sichert und den Handlungsspielraum des künftigen Stif­tungs­vorstands damit deutlich eingeschränkt. Ebenso haben sie Beratungsinhalte in der Satzung festgeschrie­ben und bestimmte Inhalte ausgeklammert.

Wie eine IKK-Sprecherin dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte, sieht der Zeitplan aktuell vor, die Satzung heute an das BMG zu senden, um das endgültige Einvernehmen mit dem Ministerium zu erzielen.

Voraussichtlich Ende der Woche soll diese dann der Stiftungsaufsicht – in diesem Fall der Berliner Senatsver­waltung für Justiz und Ver­braucherschutz – übermittelt werden. Diese prüfe die Satzung – und am Ende des Verfahrens soll der Antrag auf Stiftungsgründung gestellt werden.

Wie lange dieses Verfahren dauert, ist unklar. Bis zum Antrag sind noch offene Fragen, wie etwa zur Höhe des Grundstockvermögens, zu klären. Die Krankenkassen wollen nach Aussagen Müllers rund 25.000 Euro hin­ter­legen. „Andere wollen mehr“, sagte er auf der Pressekonferenz des IKK-Verbandes.

Ebenfalls vollständig ungeklärt sind weitere Fragen zum Vermögen. Trotzdem sagte Müller heute, die Kranken­kassen hätten ihre Verpflichtungen erfüllt. Es liege nun an der Berliner Stiftungsaufsicht, ob die UPD-Stiftung zum Jahresanfang arbeitsfähig sei. Er habe allerdings Zweifel daran.

Die Sichtweise ist überraschend. Denn die bisherigen Verzögerungen beim Aufbau der Stiftung sind durch eine Blockade des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands entstanden. Der Satzungsentwurf war erst nach er­heb­lichen Querelen vom Kassenverband erstellt worden.

Von der Senatsverwaltung für Justiz hieß es heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, das Vorhaben der Errichtung einer rechtsfähi­gen Stiftung bürger­lichen Rechts „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ mit Sitz in Berlin sei der Stif­tungsaufsicht bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bereits angekündigt worden. „Ein Satzungsentwurf ist bisher jedoch noch nicht eingegangen“, erklärte eine Sprecherin.

may/bee/aha

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