Strafverschärfung für „hinterlistige Überfälle“ auf Ärzte, Rettungskräfte und in Notaufnahmen geplant

Berlin – Angriffe auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehr und in Notaufnahmen sollen künftig schärfer bestraft werden können. Das Bundesjustizministerium (BMJ) erweitert das Strafgesetzbuch (StGB). Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Vorgesehen ist zum einen, die Regelung zur Strafzumessung (Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) zu ergänzen. Dabei sollen künftig Taten einbezogen werden, die geeignet sind, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.
Von einer dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit soll damit dem Ministerium zufolge zum einen die ehrenamtliche Tätigkeit erfasst werden. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Flüchtlingshilfe, das sicherheitsrelevante Ehrenamt – Feuerwehren, Katastrophenschutz, Rettungsdienst –, kommunale Mandatsträger, Vereinsarbeit oder parteipolitisches Engagement.
Zum anderen sollen auch berufliche Tätigkeiten erfasst werden, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Berufsfeuerwehr- und Berufsrettungskräfte, aber auch Polizei- und Vollstreckungskräfte, Journalisten und Berufspolitiker.
Das BMJ betont, die Änderung diene der „Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage“. Gerichte und Ermittlungsbehörden sollten sensibilisiert werden.
Trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben würden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig seien, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur.
Das könne nicht nur individuelle Folgen für das Opfer haben. Es habe auch Folgen für das Gemeinwesen. Die Taten könnten dazu führen, dass die Bürger sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen würden oder solche gar nicht erst übernehmen wollten.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Ergänzung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle von Widerstandsdelikten (Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 StGB) vor. Dieser soll „regelmäßig auch dann vorliegen, wenn die Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls“ begangen wird.
In solchen besonders strafwürdigen Fällen soll künftig unabhängig vom Vorliegen anderer Regelbeispiele regelmäßig der erhöhte Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe Anwendung finden, schreibt das Ministerium.
Aufgrund der Verweise in Paragraf 115 StGB komme „der verstärkte Schutz auch dem von dieser Vorschrift erfassten Personenkreis wie etwa Hilfeleistenden der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes zugute“, heißt es weiter.
Angriffe auf Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme seien „nicht hinnehmbar und müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, schreibt das Ministerium.
Es verweist auf „hinterlistige Überfälle“ in jüngerer Vergangenheit. Diese Entwicklung unterstreiche, dass es „eines klaren rechtspolitischen Signals bedarf, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten noch deutlicher als bisher herausstellt“.
Eine Verschärfung des Strafrechts mahnen Ärztevertreter seit Jahren an. Zuletzt hatte ein Fall in einem Berliner Krankenhaus zum Jahresbeginn für Aufregung gesorgt.
Angriffe und Drohungen gegen Sanitäter und Pflegekräfte in Berliner Krankenhäusern haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 194 Fälle von Körperverletzungen und Übergriffen registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das waren deutlich mehr als 2022 mit 162 solcher Taten.
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