Tabakentwöhnung soll Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig Leistungen zur Tabakentwöhnung übernehmen. Das sieht ein Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum sogenannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Danach sollen „Versicherte mit schweren tabakassoziierten Erkrankungen, deren Verlauf und Prognose durch das Rauchen negativ beeinflusst werden“ auf GKV-Kosten eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen in Anspruch nehmen können.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll laut dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen dazu infrage kommen. Der G-BA kann dazu eine Nutzenbewertungen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragen.
„Festzulegen sind die anspruchsberechtigten Versicherten mit schweren tabakassoziierten Erkrankungen. Dies sind insbesondere Versicherte mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung“, heißt es in der Begründung des Antrages. Außerdem soll der G-BA die Voraussetzungen für die evidenzbasierten Programme zur Tabakentwöhnung festlegen.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hatte Anfang Mail allen Rauchenden geraten, sich Unterstützung zu suchen, wenn sie den Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit nicht aus eigener Kraft schaffen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) fordert stärkere Anstrengungen zur Prävention und Behandlung der Tabakabhängigkeit.
Der Bundestag hatte den Entwurf für das GVWG Ende Februar erstmals debattiert. Er sieht unter anderem einheitliche Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus vor.
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