Politik

Tabakentwöhnung soll Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden

  • Montag, 10. Mai 2021
/VRD, stock.adobe.com
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Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig Leistungen zur Tabakentwöhnung über­nehmen. Das sieht ein Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum sogenannten Gesundheitsver­sor­gungs­weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Danach sollen „Versicherte mit schweren tabakassoziierten Erkrankungen, deren Verlauf und Prognose durch das Rauchen negativ beeinflusst werden“ auf GKV-Kosten eine einmalige Versorgung mit Arznei­mitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen in Anspruch nehmen kön­nen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll laut dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen fest­legen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen dazu infrage kommen. Der G-BA kann dazu eine Nutzenbewertungen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauf­tragen.

„Festzulegen sind die anspruchsberechtigten Versicherten mit schweren tabakassoziierten Erkran­kungen. Dies sind insbesondere Versicherte mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder ei­ner anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung“, heißt es in der Begründung des Antra­ges. Außerdem soll der G-BA die Voraussetzungen für die evidenzbasierten Programme zur Tabakent­wöh­nung festlegen.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hatte Anfang Mail allen Rauchenden geraten, sich Un­terstützung zu suchen, wenn sie den Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit nicht aus eigener Kraft schaff­en.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) fordert stärkere Anstren­gungen zur Prävention und Behandlung der Tabakabhängigkeit.

Der Bundestag hatte den Entwurf für das GVWG Ende Februar erstmals debattiert. Er sieht unter ande­rem einheitliche Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus vor.

hil

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