Politik

Ukraine-Krieg: G7-Gesundheits­minister verurteilen Angriffe auf Krankenhäuser

  • Mittwoch, 23. März 2022
/alexlmx, stock.adobe.com
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Berlin – Die G7-Gesundheitsminister haben die russischen Angriffe auf ukrainische Gesundheits­einrich­tun­gen und medizinisches Personal verurteilt. Russland solle unmittelbar seine militärischen Ak­tivitäten einstellen und seine Truppen aus der Ukraine abziehen, hieß es in einer heutigen gemeinsamen Erklä­rung der Minister der sieben führenden Industrienationen.

Sie äußerten sich besorgt über den Zustand des ukrainischen Gesundheitssystems. Durch die Angriffe auf gesundheitliche Einrichtungen sei der Zugang zu grundlegenden Behandlungen erschwert. Die Minister forderten außerdem sichere Wege zur Lieferung von Medizingütern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warf dem russischen Präsidenten Wladimir Putin er­neut die Missachtung des Völkerrechts vor. „Er schreckt nicht einmal davor zurück, Entbindungsstatio­nen und Krankenhäuser zu bombardieren“, sagte er im Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Der gezielte Beschuss von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems sei „blanker Horror“, so der Minister. Dem ukrainischen Gesundheitssystem drohe ein Zusammenbruch, den er und seine G7-Kollegen zu verhindern versuchten.

„Wir ermöglichen Arzneimittellieferungen in die Ukraine, erleichtern den Einsatz von Ärzten in der Ukra­ine und organisieren die Versorgung von Schwerverletzten“, so Lauterbach.

Die Solidarität mit der Ukraine bekundete heute auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Der militärische Überfall auf die unabhängige Ukraine und ihre Zivilbevölkerung sei „erschütternd und men­schenverachtend“, erklärte das Gremium heute.

Zur Solidarität gehöre auch der Anspruch auf eine medizinische Versorgung, versicherte der Verwaltungs­rat. Er verspricht, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werde das Beste geben, um eine gute und zuverlässige gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen. „Dies sehen wir in dieser dra­matischen Situation als unsere mitmenschliche Verantwortung und solidarische Pflicht“.

Die gesetzliche Krankenversicherung kooperiert dafür bereits mit Kommunen und den Bundesländern. Nach geltendem Recht haben die Kommunen und Länder die gesundheitliche Versorgung sicherzustell­en. Der Verwaltungsrat begrüßt, dass in mehreren Bundesländern bereits die Möglichkeit einer auftrags­weisen Betreuung der Flüchtlinge durch die Krankenkassen besteht.

So könnten die Krankenkassen ihren Beitrag zu einer pragmatischen, unbürokratischen Versorgung und Unterstützung der Menschen, die vor dem Krieg fliehen, leisten. Dazu müsse auf Landesebene eine ent­sprechende Vereinbarung getroffen werden.

In Brandenburg haben das Gesundheitsministerium und die Landeskrankenhausgesellschaft heute das Angebot für Geflüchtete aus der Ukraine ausgeweitet. Beteiligen sollen sich landesweit mindestens 28 Krankenhäuser.

Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollen dabei der allgemeine Impfstatus überprüft und bei Be­darf eine Masernimpfung angeboten werden. Für den Besuch von Kitas und Schulen muss in Deutsch­land eine Masernimpfung verpflichtend nachgewiesen werden.

kna/may

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