Union hofft noch auf Scheitern der Cannabislegalisierung

Berlin – In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es noch letzte Hoffnungen, dass das Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis als Freizeitdroge noch am Widerstand der Bundesländer scheitern könnte. Das erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, heute in Berlin.
Die Union hält an ihrem Widerstand gegen die geplante Cannabisfreigabe fest und will die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und FDP für ihre Haltung in die Pflicht nehmen. Dazu wolle sie für die zweite und dritte Lesung des Gesetzes, die für kommende Woche erwartet wird, eine namentliche Abstimmung beantragen.
Dass sich davon genug Abgeordnete von einer Zustimmung abbringen lassen werden, erwarte er zwar nicht, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge. Schließlich werde das Gesetz auch aus den Reihen der Linken Zustimmung erhalten.
„Aber es ist ja wichtig zu sehen, ob die Regierung bei so einem Vorhaben noch eine eigene Mehrheit hat“, betonte er. Zudem werde es angesichts der bis zuletzt herrschenden Widerstände von Rechts- und Innenpolitikern der SPD Transparenz herstellen.
Es handele sich dabei um ein „Serviceangebot der Union“, sagte Krings. Die Fraktion wolle damit den Zweiflern in der SPD „die Möglichkeit geben, ihrem Gewissen folgend abzustimmen“. Die Möglichkeiten, das Gesetz noch zu stoppen, halte er für gering, aber durchaus vorhanden.
Denn das Gesetz ist im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, dennoch handele es sich um ein Einspruchsgesetz. Die Widerstände in den Ländern seien groß. „Man wirft hier den Ländern ein Gesetz vor die Füße, das in weiten Teilen nicht kontrollierbar und nicht durchsetzbar ist“, betonte er.
Allerdings gäbe es in vielen von ihnen sozialdemokratische oder grüne Regierungsbeteiligungen. „Deshalb kommt es auf die Gesundheitsminister an“, erklärte Krings. Würden diese sich verständigen, wäre es durchaus möglich, das Gesetz zumindest zu verzögern. „Ich betrachte es als nicht ganz aussichtslos, dass dieses Gesetz in den Vermittlungsausschuss muss und noch eine weitere Runde dreht.“
Trete der wahrscheinlichere Fall ein, dass das Gesetz wie von der Regierungskoalition vorgesehen zum 1. April in Kraft tritt, sei nicht geplant, es beispielsweise vor dem Bundesverfassungsgericht zu beklagen. Der Fokus müsse auf der politischen Auseinandersetzung liegen.
Auch bei einem planmäßigen Inkraftreten verblieben – trotz der zuvor beklagten Defizite bei Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten – zumindest noch gewisse Spielräume der Länder, die Umsetzung restriktiver zu handhaben als es die Ampelregierung wünsche.
So hätten sie Vollzugsspielraum bei der Lizenzierung der Anbauvereinigungen und deren Kontrolle, aber auch bei der Ermöglichung der ebenfalls vorgesehenen Modellregionen, in denen ein kommerzieller Verkauf von Cannabis erprobt werden soll. „Wenn das Gesetz kommt, werden die Länder, die es skeptisch sehen – und das sind einige – mehr Personal einstellen müssen“, erklärte Krings.
„Wie unterschiedlich Bundesländer Bundesgesetze umsetzen können, sieht man ja schon daran, wie unterschiedlich beispielsweise Berlin und Bayern bei der Drogenbekämpfung vorgehen“, betonte auch Sorge.
Er unterstrich, dass sich die Union auch mit einem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht abfinden werde: „Für mich als Gesundheitspolitiker der Union steht fest, dass das eines der ersten Ampelprojekte ist, die wir nach einem Regierungswechsel rückgängig machen werden.“
Wie genau eine solche Rekriminalisierung des Cannabiskonsums reguliert würde, dazu äußerten sich Sorge und Krings nur in Ansätzen. Die derzeitige Rechtslage habe zwar Defizite, sei aber allemal besser als das, was die Ampel plane.
Sorge sprach sich dafür aus, die Anwendung von Medizinalcannabis weiter zu liberalisieren, beispielsweise durch eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei einer ärztlichen Verordnung, dafür aber den Missbrauch als Rauschmittel noch restriktiver zu handhaben sowie stärker als bisher auf Prävention und Aufklärung zu setzen.
Krings betonte mit Blick auf die derzeit uneinheitliche Handhabung von Freimengen, die nicht juristisch geahndet werden, dass eine Harmonisierung durchaus sinnvoll wäre. Das müsste aber nicht zwangsläufig über ein Bundesgesetz geregelt werden, sondern könne auch durch eine entsprechende Koordination der Länder erreicht werden.
Welche Regelungen genau zurückgedreht werden müssten, sei jedoch im Detail noch gar nicht klar. Denn nach wie vor würden die als zahlreich erwarteten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Opposition noch gar nicht vorliegen, betonte Sorge.
Das sei ärgerlich, überrasche ihn aber auch nicht. Vielmehr sei es mittlerweile normal, dass die Ampelkoalition diese erst im letzten Moment vorlege und den Fraktionen damit kaum ausreichend Zeit zu deren Prüfung zugestehe.
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