Politik

Verfahren für Sondersitzung zur UPD-Stiftung in die Wege geleitet

  • Mittwoch, 26. Juli 2023
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne, links), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie /Maybaum
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne, links), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie /Maybaum

Berlin – Das Ausschusssekretariat des Gesundheitsausschusses des Bundestags hat wegen des Antrags auf eine Sondersitzung zum Stand der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) die nächsten organisato­rischen Schritte eingeleitet. Das hat der Bundestag auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes bestätigt.

Die Abgeordnete Kathrin Vogler (Linke) hatte am 21. Juli eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses zum nächstmöglichen Termin beantragt. Sie bittet die Bundesregierung um Auskunft zum aktuellen Stand der Um­setzung der Reform der UPD.

Die Teilnahme von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält Vogler den Angaben zufolge für erforderlich. Ob Lauterbach oder seine Staatssekretäre vor dem Ausschuss erscheinen müssen, ist aber noch nicht klar.

„Inhaltlich befindet sich das Ausschusssekretariat gegenwärtig noch in der Vorabstimmung“, sagte ein Spre­cher des Bundestags. Eine Sondersitzung müsse nach entsprechender Terminfindung zunächst noch durch die Präsidentin des Bundestags genehmigt werden. Eine irgendwie geartete Detailplanung der Sondersitzung habe „mithin noch nicht begonnen“.

Eine Sondersitzung des Ausschusses für Gesundheit würde den Informationen des Parlaments zufolge in der Sommerpause aller Voraussicht nach digital durchgeführt werden, im übrigen analog zu einer regulären Sit­zung, also „insbesondere nicht öffentlich“.

Ob es am Ende zu der Sondersitzung kommen wird, ist aber noch nicht klar. Denn zunächst müssen die Regu­la­rien vorliegen. Die richten sich nach Paragraf 60 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestags, wie der Bun­destag weiter mitteilte.

Demnach ist die amtierende Vorsitzende, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), zur Einberufung einer Sitzung außerhalb der regulären Sitzungszeiten nur berechtigt, „wenn ein entsprechendes Verlangen einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages oder ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses vorliegt und die Genehmigung der Präsidentin erteilt worden ist“.

Hintergrund der möglichen Sondersitzung sind Querelen bei der Aufstellung der neuen Stiftung der UPD. Die Satzung für die Stiftung sollte nach dem Willen der Ampelkoalition der GKV-Spitzenverband erstellen, der die Arbeit der UPD-Stiftung auch finanzieren soll. Der erhebliche Widerstand der Kassen mündete am Ende in einer Blockade des Gesetzesauftrags. Mitte Juni beschloss der Verwaltungsrat, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren.

Da das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Möglichkeit hatte, die Blockade aufzulösen, machte das Haus von Bundesgesundheits­mi­nis­­ter Lauterbach den Krankenkassen Zugeständnisse. Dabei geht es um Wider­­spruchs­rechte bei den künftigen Haushaltsbe­ratungen, Einfluss auf die Be­setzung der künftigen Ge­schäfts­führung sowie die Beratungsthemen, die sich künftig auf das Sozialgesetz­buch V und gesetzlich Krankenver­sicherte beziehen sollen.

Die wichtigsten Patientenorganisationen hatten angekündigt, sich an einer derart ausgerichteten Patienten­beratung nicht mehr beteiligen zu wollen. Auch die Kritik aus Reihen der Ampelkoalition sowie der Opposi­tion war groß. Vogler sprach von einem „Kuhhandel zwischen Gesundheitsministerium und GKV-Spitzenver­band“, der die Unabhängigkeit der geplanten Patientenberatung gefährde.

may/bee

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