Politik

Verwaltungsrat macht Weg für UPD-Stiftung frei

  • Donnerstag, 31. August 2023
Sitzung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands /Screenshot DÄ
Sitzung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands /Screenshot DÄ

Berlin – Der Verwaltungsrat hat den Weg zur Gründung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Stiftung) frei gemacht. Das Gremium stimmte heute inhaltlich einem Satzungsentwurf zu, den der GKV-Spit­zenverband zuvor erstellt und mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgestimmt hatte.

Er erteilte der Ver­waltung und dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands die Aufgabe, die Satzung abschließend fertigzu­stellen. Etwaige Änderungen dürften aber nur erfolgen, „sofern sie die politischen Grundsatzfragen nicht be­rühren“, heißt es in einer Beschlussfassung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Satzung solle „so, wie sie uns vorliegt, dem Geiste nach erhalten bleiben“, sagte Susanne Wagenmann, die den Vorsitz des mit 52 Mitglie­dern besetzten Verwaltungsrat mit Uwe Klemens inne hat. Redaktio­nelle Ände­rungen sollen dem Beschluss des GKV-Verwaltungs­rats zufolge noch möglich sein.

Hintergrund dürfte sein, dass es an der Satzung unter anderem Kritik vom Patientenbeauftragten der Bundes­regierung, Stefan Schwartze (SPD), gegeben hatte. Auch aus Ampelkreisen gab es Kritik und Änderungs­wün­sche. Da­mit soll sich der Vorstand des GKV-Spitzenverbands nun befassen.

Bei den Punkten, die auf der Änderungsagenda stehen, soll es sich unter anderem um die Regelungen für die Beset­zung des Stiftungs­vorstands, nachträgliche Änderungen am Stiftungszweck sowie den Mehrheitsver­hält­nissen in der Stiftung handeln. Details wurden nicht öffentlich.

Inhaltlich wurde heute in der öffentlichen Sitzung im Verwaltungsrat nicht über die Satzung diskutiert. Dies ist offenbar in den Vorbesprechungen geschehen, die traditionell einen Tag vor der öffentlichen Sitzung statt­finden. Das ist insofern be­merkenswert, weil die Sitzung öffentlich sein muss, der Öffentlichkeit aber bei­spiels­weise während der Diskussion keine Sitzungsunterlagen vorlagen. Ohne in­haltliche Debatte lässt sich für Außenstehende damit nicht verfolgen, was das Gremium im Detail beschließt.

Nach Auffassung des Patientenbeauftragten ist das Verfahren zur Herstellung des Benehmens noch nicht ab­geschlossen. „Ich er­warte daher, dass eine ausführliche Auseinandersetzung mit den in meiner Stellung­nahme aufgeführten Punkten erfolgt und zumindest der GKV-Spitzenverband in Kürze mit einem konkreten Ge­sprächs­angebot auf mich zukommt“, sagte Schwartze dem Deutschen Ärzteblatt. Auch teile er Einschät­zungen nicht, dass inhaltliche Änderungen nunmehr weitgehend ausgeschlossen seien. Sie dürften nur „dem Geist der Satzung“ nicht zuwiderlaufen, sagte er.

Wagemann sagte in der Sitzung heute lediglich, dass es noch einige Prüfaufträge gebe, die mit der Stiftungs­auf­sicht und dem BMG zu besprechen seien. Das betreffe die drei Paragrafen 13 (Fachausschüsse), 18 (Sat­zungsänderung, Auflösung der Stiftung) und 19 (Vermögensanfall) der Satzung. Die Höhe des Stiftungsver­mögens und der Grundstock sind in der Satzung bisher nicht beziffert.

Zur Erinnerung: Der Satzungsentwurf war erst nach erheblichen Querelen vom GKV-Spitzenverband erstellt worden. Dieser hatte sich dann in Abstimmung mit dem BMG weitreichende Befugnisse hineingeschrieben.

Bei Haushaltsfragen geht ohne den GKV-Spitzenverband so gut wie nichts. Auch haben sie sich die Kassen Einfluss in Fach­ausschüssen ge­sichert und den Handlungsspielraum des künftigen Stiftungsvorstands damit deutlich eingeschränkt. Ebenso haben sie Beratungsinhalte in der Satzung festgeschrieben und bestimmte Inhalte ausgeklammert.

Wagenmann trat heute der möglichen Interpretation entgegen, dass man als GKV-Verwaltungsrat keine un­abhängige Patientenberatung wolle. „Wir haben nichts gegen eine unabhängige Patientenberatung. Wenn der Gesetzgeber diese möchte, ist es sein gutes Recht“, sagte sie.

Ordnungspolitisch wäre es aber korrekt, diese aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht aus Mitteln der Beitragszahlenden. Diesen sei man es schuldig, dass die Mittel auch „ordnungsgemäß verwendet werden“.

„Die UPD ist falsch aufgehängt und falsch finanziert“, monierte der Vorsitzende des Fachausschuss Grund­satzfragen und Gesundheitspolitik, Hans-Jürgen Müller. Man habe nichts gegen die UPD, sie solle aber aus Steuermitteln finanziert werden.

bee/may

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