Weitere Länder heben Isolationspflicht für Coronainfizierte auf, andere verlängern sie

Mainz – Rheinland-Pfalz und Hessen heben die Isolationspflicht für Menschen mit einer Coronainfektion auf. Sie folgen damit Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen wird sie verlängert.
Rheinland-Pfalz hebt ab diesem Samstag die Isolationspflicht für Menschen mit einer Coronainfektion auf. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wie das Gesundheitsministerium heute mitteilte.
„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nach Beratungen im Kabinett. „Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist.“ Dies zeige, dass die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. „Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz.“
Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant „faktisch trotzdem nicht möglich“, erklärte das Ministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
Hessen hebt die Isolationspflicht von morgen an auf, wie die Landesregierung nach einer Entscheidung des Kabinetts heute in Wiesbaden mitteilt. Coronainfizierten mit Krankheitssymptomen werde zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.
Anstelle der Isolationspflicht gelten den Angaben zufolge folgende Regeln in Hessen: Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren bestehe mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel könne die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
Für diese Personen gelte zudem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Diese Regel betreffe sowohl Besucher als auch das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen seien etwa Personen, die in der Einrichtung behandelt oder betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich werde dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen, erklärte die Landesregierung. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Die Aufhebung der Isolationspflicht sei das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Coronalage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gelte ab morgen auch für alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, werde die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.
Während fünf Bundesländer die Isolationspflicht abschaffen oder schon abgeschafft haben, hat Niedersachsen seine Regelung bis Ende Januar verlängert. Das hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt. Die Vorschrift wäre ansonsten morgen ausgelaufen.
Wer einen positiven Schnelltest hat, muss diesen nun weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte, unmittelbar vor Beginn des Winters und möglichen weiteren Infektionswellen werde das Land „kein unnötiges Risiko“ eingehen. „Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zu Hause“, sagte die SPD-Politikerin. Es gebe auch keine Pläne, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu ändern, um etwa die Maskenpflicht im Nahverkehr abzuschaffen.
Als „übereilt“ bezeichnete heute der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Entscheidung der Länder und forderte, in eine derart weitreichende Entscheidung, die Belange aller Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.
„Wir wissen noch zu wenig darüber, wie sich ein erneuter Anstieg der Neuinfektionen auswirkt. Dies gilt auch in Bezug auf neue Varianten wie BQ.1.1., die höher ansteckend sind und möglicherweise ein Immun-Escape-Phänomen zeigen“, mahnt der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski.
Solange die Bewertung der aktuellen Infektionslast in der Bevölkerung und auch die Diagnose von ‚Long COVID‘ auf unsicherer Grundlage erfolge, sollte man „vorsichtig sein“. Insbesondere dürfe man sowohl Patienten mit einem schwachen oder unterdrückten Immunsystem als auch die Menschen, die sich um sie kümmern, nicht aus dem Blick verlieren.
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