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AOK-Bundesverband kritisiert Defizite bei Patientenrechten

  • Freitag, 23. Februar 2024
/lenets_tan, stock.adobe.com
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Berlin – Der AOK-Bundesverband hat den Stillstand beim Patientenrechtegesetz kritisiert, das vor elf Jahren in Kraft getreten ist. Die notwendige Weiterentwicklung dieses Gesetzes sei seitdem in vielen Sonntagsreden beschworen, aber in keinem Punkt umgesetzt worden, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

„Schon beim Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 war klar, dass dieses Gesetz nur ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Stärkung der Rechte der Patienten sein konnte“, erklärte Reimann.

Trotz anderslautender Versprechungen im Koalitionsvertrag der Ampel und zahlreicher Beteuerungen lasse das dringend erforderliche Patientenrechtegesetz 2.0 aber weiter auf sich warten.

Von den Änderungsvorschlägen, die der Patientenbeauftragte zum zehnjährigen Jubiläum vor einem Jahr formuliert habe, sei seitdem nicht ein einziger umgesetzt worden. „Daher erneuern wir zum elften Jahrestag unsere Forderung nach einer Weiterentwicklung des Gesetzes und einer Stärkung der Patientenrechte“, so Reimann.

Laut AOK-Bundesverband ist aktuell bereits der Fehlernachweis für Patienten häufig eine kaum überwindbare Hürde. Denn es gebe derzeit keine generelle Pflicht für Behandelnde, Patienten ohne deren Nachfrage über einen möglichen Fehler zu informieren.

Daher brauche es dringend Beweiserleichterungen für die Betroffenen: „Zum Nachweis der Kausalität sollte künftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent ausreichen“, betonte Reimann.

Sie sieht zudem nicht nur bei Behandlungs- und Pflegefehlern die Notwendigkeit zum Nachbessern, sondern auch bei Schäden durch Arzneimittel oder fehlerhafte Medizinprodukte. So ist dem AOK-Bundesverband zu­folge seit der Neureglung des Arzneimittelgesetzes 2002 kein einziger Arzneimittelhersteller in Deutschland zu Schadensersatzleistungen an geschädigte Patienten verurteilt worden.

„Obwohl es zum Beispiel im Fall des 2004 vom Markt genommenen Schmerzmittels Vioxx schwere Scha­dens­fälle gab“, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Anders als in den USA hätten Patienten in Deutschland, die we­gen der Einnahme des Medikaments Schlaganfälle oder Herzinfarkte erlitten, bis heute keine Entschädigung erhalten.

In der Prüfung von Verdachtsfällen und der Unterstützung von Betroffenen zur Durchsetzung von Schadens­ersatzansprüchen würden täglich die Defizite der aktuellen Rechtslage deutlich. „Diese Erfahrungen zeigen uns, dass wir bei diesem Thema dringend vom Reden zum Handeln kommen müssen“, sagte Carola Reimann.

hil/sb

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