Arbeitsmarkt: Quote für Menschen mit Schwerbehinderung unzureichend erfüllt

Nürnberg – Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht, ab einer bestimmten Betriebsgröße Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, weiter nur unzureichend nach. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit heute in Nürnberg mit.
Demnach wurde die Quote 2021 von 39 Prozent der in Frage kommenden Arbeitgeber erfüllt. Auf dieser Basis waren 1,1 Millionen Personen tätig.
Mehr als 80 Prozent von ihnen seien 45 Jahre und älter gewesen. Der Großteil sei im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel tätig gewesen.
Die Beschäftigungspflicht gilt für Betriebe mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. Ab 60 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent von ihnen an die genannte Personengruppe vergeben sein.
Laut Mitteilung wurde 2021 von weiteren 35,1 Prozent der fraglichen Betriebe diese Pflicht zumindest zum Teil erfüllt. Gar keine schwerbehinderten Beschäftigten hätten 25,9 Prozent der Betriebe gehabt.
Die Behörde verweist darauf, dass für Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten eingesetzt seien.
Sie stünden als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Palette der Förderinstrumente sei breit gefächert. Sie reiche von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung.
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