Menschen mit Behinderungen sollen mehr Chancen auf reguläre Jobs haben

Berlin – Menschen mit Behinderungen sollen mehr Chancen erhalten, einen Job auch außerhalb von speziellen Werkstätten zu bekommen. Einem entsprechenden Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes stimmte heute der Bundesrat zu.
„Inklusion am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe und Gerechtigkeit, sondern schlicht und ergreifend auch in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel der ökonomischen Vernunft“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Sitzung der Länderkammer.
Dem Gesetz nach müssen Arbeitgeber künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen.
Schon bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig.
„Es geht nicht darum, Arbeitgeber zu bestrafen. Kein Unternehmen wird mit dieser Ausgleichsabgabe überfordert.“ Es sei ein Anreiz, schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsperspektive zu geben und das Potenzial für Fachkräftesicherung zu nutzen.
Die Maßnahmen dieses Gesetzes sollen demnach darauf abzielen, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
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