Vermischtes

Betäubungsmittel für den Suizid: Gericht will im November entscheiden

  • Donnerstag, 26. Oktober 2023
/picture alliance, epa Keystone, Gaetan Bally 32826480 sterbehilfe natrium-pentobarbital
/picture alliance, epa, Keystone, Gaetan Bally

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat heute über Klagen von Sterbewilligen auf einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verhandelt. Eine Entscheidung wurde heute jedoch dazu noch nicht getroffen.

Darum geht es: Zwei schwerkranke Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, 15 Gramm erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familie und ohne Anwesenheit eines Arztes selbst töten.

Das Bundesinstitut lehnte den Wunsch ab, weil das Betäubungsmittelgesetz eine solche Erlaubnis nicht zulasse. Die Patienten klagten. Nun muss das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig entscheiden (Az.: BVerwG 3 C 8.22 und BVerwG 3 C 9.22).

In der mündlichen Verhandlung wurde ausführlich die Frage diskutiert, ob die verwehrte Erlaubnis in das Recht der Patienten auf einen selbstbestimmten Tod eingreife. Eine Tendenz ließen die Bundesrichter nicht erkennen.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in der Vorinstanz die Grundrechte der Kläger nicht verletzt gesehen. Den Sterbewilligen stünden zumutbare Alternativen zur Selbsttötung zur Verfügung – etwa über Ärzte und Organisationen, die zur Suizidhilfe bereit sind.

Gegen das OVG-Urteil haben die Männer Revision eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entschei­dung am 7. November verkünden.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung