Betreiber wollen weniger Hürden für arztgeleitete MVZ

Berlin – Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) ruft die Bundesregierung auf, Ärzten die Gründung beziehungsweise die Übernahme Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern.
„Ärztliche Inhaber sind die Trägergruppe von MVZ, der derzeit am meisten Steine im Weg liegen“, sagte die Geschäftsführerin des BMVZ, Susanne Müller, vor kurzem auf dem Praktikerkongress des Verbandes in Berlin. Zugleich forderte sie die Politik auf, die Debatte über investorengeleitete MVZ zu versachlichen.
Bei der Vorstellung des Kabinettsentwurfs für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem BMVZ zufolge erklärt, Investoren-MVZ müssten verboten werden, um der in diesen ausufernden Kommerzialisierung zu begegnen.
Diese Aussagen ständen im Widerspruch dazu, dass politisch in dieser Legislaturperiode nichts in diese Richtung passiert sei, sagte Müller. Im GSVG seien keine entsprechenden Regelungen enthalten.
„Die Debatte setzt offensichtlich darauf, dass, wenn nicht ärztliche Betreiber nur genügend beschränkt werden, Ärzte in die Lücke stoßen und ihre bisher unterdrückte unternehmerische Seite entdecken“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende des BMVZ, Peter Velling. „Diese Erwartung ist sowohl naiv als auch unrealistisch. Dringend nötig ist vielmehr eine klare regulative Unterstützung pro Ärzteschaft.“
Der Verband versuche, die rein destruktiv geführte Debatte über das Verbot von investorengeleiteten MVZ in eine konstruktiv ausgerichtete Regulationsdebatte zu überführen, bei der es darum gehe, die große Gruppe der ärztlichen Inhaber in den Fokus zu stellen und die Gründungs- und Übergabehindernisse abzubauen, die hier zahlreich vorhanden seien.
„Es sollte darum gehen, konstruktiv dafür Sorge zu tragen, Vertragsärztinnen und Vertragsärzten ihr Leben als MVZ-Unternehmer zu erleichtern, um auf diese Weise ärztliche MVZ-Gründungen zu fördern“, betont der BMVZ.
Auch die Übergabe von Gesellschafteranteilen an angestellte Ärzte müsse praxistauglich überarbeitet werden. Als Sekundäreffekt werde dies einen Beitrag dazu leisten, dass auch künftig die Rolle nicht ärztlicher Träger auf ein sinnvollen Maß beschränkt bleibe.
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge waren am 31. Dezember 2023 4.897 Medizinische Versorgungszentren in Deutschland zugelassen. Damit stieg die Zahl der MVZ im Jahr 2023 um sieben Prozent beziehungsweise um 323 Zentren im Vergleich zum Vorjahr an. In 44 Prozent der Fälle war dabei ein Krankenhaus an der Trägerschaft beteiligt.
In 43 Prozent gab es eine vertragsärztliche beziehungsweise vertragspsychotherapeutische Beteiligung an der Trägerschaft. Weitere Träger war in 13 Prozent der Fälle beteiligt. Die am häufigsten beteiligten Facharztgruppen waren Hausärzte, Internisten sowie Chirurgen und Orthopäden. Im Durchschnitt arbeiteten 6,1 Ärzte und Psychotherapeuten in einem MVZ.
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