Vermischtes

Bundesamt: Wenig Pestizidrückstände in Lebensmitteln

  • Dienstag, 16. Januar 2024
/NataliAlba, stock.adobe.com
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Berlin – Lebensmittel in Deutschland sind laut amtlichen Untersuchungen nur wenig mit Pestiziden belastet. Zu den am meisten betroffenen Produkten mit mindestens 100 untersuchten Proben zählen jedoch solche, die ge­rade bei besonders gesundheitsbewussten Menschen beliebt sein dürften.

Die meisten Überschreitungen seien bei Chiasamen, getrockneten Kräutertees und Granatäpfeln festgestellt wor­den, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu Ergebnissen aus dem Jahr 2022 mit.

Zu Chiasamen erklärte das BVL auch, dass viele Proben auf Kupfer untersucht worden seien. Kupfer werde zwar auch in Pestiziden eingesetzt, Chiapflanzen nähmen aber zudem anderweitig im Boden enthaltenes Kupfer ver­stärkt auf und speicherten es im Samen.

„Daher wird davon ausgegangen, dass die vermutlich natürlichen Kupfergehalte in Chiasamen bereits zu einer Überschreitung des Höchstgehalts führen“, heißt es im BVL-Bericht. Für die menschliche Ernährung seien Kupfer­gehalte in der nachgewiesenen Höhe als unbedenklich anzusehen, wenn übliche Mengen verzehrt werden.

„Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln und Äpfel sowie beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erd­beeren und Spargel weisen seit Jahren kaum oder keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf“, hieß es außerdem vom BVL.

Generell seien Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Staaten deutlich geringer belastet als solche aus Nicht-EU-Staaten. Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurde der Anteil der Überschreitungen der Rückstands­höchstgehalte mit 1,3 Prozent angegeben, bei Nicht-EU-Staaten mit 9,8 Prozent. Die Belastung von Proben von Produkten aus Öko-Anbau war laut Bericht deutlich niedriger als die der konventionell erzeugten.

Den Angaben liegen laut BVL mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus mehr als 21.000 Lebensmittelproben zugrunde. Es sei bei den Kontrollen auf mehr als 1.000 Stoffe kontrolliert worden.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind nach BVL-Angaben nur dann zulässig, „wenn sie die geltenden Rück­standshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind“.

Eine Überschreitung bedeute aber im Umkehrschluss nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher. Höchstgehalte könnten deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.

dpa

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