Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Coronaimpfpflicht für die Bundeswehr

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Freitag kommender Woche über die Frage, ob die Coronaschutzimpfung für Bundeswehrsoldaten verpflichtend ist.
Es gehe um zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Impfung auf die Liste der Pflichtimpfungen, teilte das Gericht heute in Leipzig mit (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22).
Seit Ende November besteht für aktive Soldaten und Reservisten die Pflicht, die Coronaschutzimpfung zu dulden.
Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.
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