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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

  • Donnerstag, 25. März 2021
/alex.pin, stock.adobe.com
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Berlin – Im Januar und Februar dieses Jahres sind im Zusammenhang mit COVID-19 vermehrt Verdachts­fälle einer Berufskrankheit sowie eine steigende Zahl von Arbeitsunfallmeldungen regis­triert worden. Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nach einer Sondererhebung mitgeteilt.

Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Mo­naten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im ver­gangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen.

Seit Beginn der Pandemie wurden laut DGUV bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten seien aner­kannt worden, hieß es. Das wären rund 86 Prozent.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohl­fahrts­pflege sowie auf die Unfallkassen. Der Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien mög­lich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen. Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversi­che­rungsträger demnach 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt.

Im ver­gangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schüler ge­meldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagte DGUV-Hauptgeschäftsfüghrer Stefan Hussy. Umso wichtiger sei es, dass es schnelle Fortschritte beim Impfen gebe.

Die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Linksfraktion im Bundestag, Jutta Krellmann, die mehr­fach eigene Anfragen zum Thema an die Bundesregierung gestellt hat, zeigte sich angesichts der niedrigen gemeldeten Zahlen skeptisch.

So zeigten die Zahlen der DGUV, dass seit Beginn der Pandemie eine Coronaerkrankung 92.840 Mal als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gemeldet worden seien. „Wer glaubt denn ernsthaft, dass sich nur so wenige Menschen bei ihrer Arbeit angesteckt haben“, sagte sie dem Deutschen Ärzteblatt.

Denn bisher hätten sich mehr als 2,7 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Coronavirus infiziert. Eine Mehrheit davon entwickele laut Robert-Koch-Institut Symptome. Et­wa jeder Zehnte Coronainfizierte müsse ins Krankenhaus.

Krellmann forderte Konsequenzen für den Schutz am Arbeitsplatz. Der Infektionsschutz dürf nicht am Betriebstor enden, betonte sie. Arbeitgeber müssten ihre Beschäftigten vor Coronainfektionen am Ar­beits­platz schützen. Wenn es doch zu Ansteckungen komme, werde eine Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung fällig.

Die Abgeordnete wies zugleich darauf hin, dass viele Menschen nichts von ihrem Recht wüssten oder „regelrecht abgeblockt“ würden, um die Arbeitgeberbeiträge niedrig zu halten. Aus ihrer Sicht ist ein „echter Infektionsschutz am Arbeitsplatz“ notwendig.

Dazu gehören für Krellmann regelmäßige Coronatests auf Arbeitgeberkosten, ein Recht auf Homeoffice, ab­schreckende Bußgelder bei Verstößen und zielgerichtete Kontrollen. Wenn es trotzdem zu Ansteckun­gen komme, müsse der volle Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte aller Branchen greifen. Bei einer Anerkennung durch die Unfallversicherung erhielten Betroffen bessere Leistungen als bei der Krankenkasse und im Zweifel sogar eine Rente, so Krellmann.

may

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