Vermischtes

Drohungen und Tötungsaufrufe von Coronaleugnern nehmen zu

  • Mittwoch, 5. Januar 2022
Zwei Polizisten sperren die Straße bei einem sogenannten Spaziergang gegen die Coronamaßnahmen in der Südstadt Nürnbergs ab./dpa, Daniel Vogl
Zwei Polizisten sperren die Straße bei einem sogenannten Spaziergang gegen die Coronamaßnahmen in der Südstadt Nürnbergs ab./dpa, Daniel Vogl

Berlin – In den Foren von Impfgegnern und Coronaleugnern ist der Ton seit dem vergangenen Herbst teilweise radikaler geworden, bis hin zu vermehrten Tötungsaufrufen. Bei einer Recherche in Telegram-Chaträumen seien seit Mitte November 250 Tötungsaufrufe gefunden worden, berichtete heute das Portal tagesschau.de. Diese richteten sich unter anderem gegen Politiker, Wissenschaftler, Ärzte und Journalisten.

Dies deckt sich mit Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden. Seit dem Herbst sei eine Zunahme zu beob­achten, hieß es. Telegram sei nach wie vor der wichtigste Kanal für die Verbreitung solcher Äußerungen, die in den Chats in der Regel unwidersprochen blieben.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, hart und entschlossen gegen Absender von Mord- und Gewaltaufrufen bei Telegram vorzugehen. Faeser hatte dem ARD-Hauptstadtstudio mit Blick auf Protestaktionen von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesagt: „Es gilt natürlich das Versammlungsrecht. Und ich bin sicher, dass die Sicherheitsbehörden das auch überall umsetzen“.

Das bedeute, dass eine Versammlung aufgelöst werde, wenn sie nicht angemeldet sei. „Und wenn Gewalt passiert, dann wird natürlich durchgegriffen.“ Bedrohungen und Gewalt könnten nicht hingenommen werden. „Wenn Menschen radikal werden und ausfallend werden, dann finde ich, ist eine Grenze erreicht. Dann muss der Rechtsstaat auch mit aller Härte durchgreifen.“

Der Deutsche Anwaltverein warnte unterdessen davor, rechtsstaatliche Grundsätze aufzugeben, nur weil ein gewünschter politischer Zweck verfolgt werde. „Auch beim Kampf gegen Rechts, demokratiefeindliche Verschwörungsideologien, Reichsbürger und sich radikalisierende Querdenker dürfen wir rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord werfen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge.

Es sei richtig, denjenigen Einhalt zu gebieten, die gegen die Demokratie, das Grundgesetz und eine auf­ge­klärte, pluralistische Gesellschaft agierten. Das dürfe jedoch nicht dazu verführen, Freiheiten infrage zu stellen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann forderte Städte und Landkreise zu einem konsequen­ten Vorgehen gegenüber Protesten gegen Coronamaßnahmen in Form von unangemeldeten Versamm­lungen und sogenannten „Spaziergängen“ auf.

„Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demons­tration kurzerhand als ‚Spaziergang' deklar­ieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte der neue Vorsitzende der Innen­minis­terkonferenz der Augsburger Allgemeinen.

„Eine Demonstration ist kein Spaziergang“, betonte er. Der Umgang mit unangemeldeten Versamm­lungen sei ein komplexes juristisches Feld. „Genau deshalb haben wir den Kommunen auch Handlungs­an­weisun­gen zur Verfügung gestellt“, sagte Herrmann. „Sie müssen es jedenfalls nicht dulden, wenn sogenannte Querdenker mit ‚Spaziergängen' anstelle angezeigter Versammlungen versuchen, sich dem Versamm­lungs­recht zu entziehen“, sagte der Minister.

Wenn die Kommunen aus Erfahrung wüssten, dass bestimmte Veranstalter gegen geltendes Recht ver­stoßen, könne auch eine nicht angezeigte Versammlung verboten werden. Dies sei aber nicht grundlos möglich. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kann eine nicht angezeigte Versammlung nicht per se verboten und vor allem nicht einfach aufgelöst werden“, erklärte der Minister.

Allerdings könnten Behörden auch hier klare Vorgaben machen: „Die betroffene Stadt kann zum Beispiel anordnen, dass auf einem bestimmten Platz oder auf bestimmten Straßen nicht demonstriert werden oder dass nur eine begrenzte Zahl von Menschen teilnehmen darf oder dass Abstände eingehalten wer­den und Masken getragen werden müssen“, sagte Herrmann.

Für die Polizei stelle sich zudem die Frage, wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden könne. „Die Behörden müssen bei Versammlungen auch darauf achten, dass die Vorschriften zum Infektionsschutz wie das Abstandsgebot oder die im Einzelfall angeordnete Maskenpflicht eingehalten werden“, betonte Herrmann.

Es handle sich um „zwei Seiten derselben Medaille“: Der rechtliche Rahmen einer Versammlung müsse respektiert werden – von der Polizei im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und von den Teilnehmern im Hinblick auf die Vorschriften, die für die jeweilige Versammlung gelten.

Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte Herrmann, dass Gewalttaten in jedweder Form bei Coro­naprotesten „völlig inakzeptabel“ seien und „mit aller Konsequenz durch die Polizei verfolgt“ würden. Klar sei: Wer sich an die infektionsschutzrechtlichen und versammlungsrechtlichen Vorgaben halte, könne „uneingeschränkt“ demonstrieren. „Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.“

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen fügte Herrmann hinzu: „Man muss aber auch klar sagen, dass es viele Protestversammlungen gibt, bei denen sich die Teilnehmer einwandfrei verhalten und sich erkenn­bar um einen friedlichen Verlauf bemühen“.

dpa/afp

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