Vermischtes

Erinnerung an Ermordung von Menschen mit Behinderung in NS-Zeit

  • Dienstag, 24. Januar 2023
/picture-alliance, dpa, epd-Bild
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Berlin – Die im Rahmen der „T4-Aktion“ ermordeten Menschen mit Behinderung sollen nach dem Willen der Bundesvereinigung Lebenshilfe offiziell als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt werden. Eine entsprechende Aufforderung an den Bundestag richtete der Verband heute an den Bundestag – kurz vor dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gebe es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von „Eu­thanasie“ und Zwangssterilisation den Verfolgtenstatus zu verweigern, sagte die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Damit würden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht.

Von 1939 bis 1945 wurden in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernich­tung wurde im Rahmen der „T4-Aktion“ vollzogen, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tier­gartenstraße 4.

Die NS-Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart weiter, so Schmidt. „Auch im Deutschland des Jahres 2023 stoßen Menschen mit Behinderung auf Ablehnung und Vorurteile. Angesichts hochentwickelter vorgeburtli­cher Untersuchungsmethoden müssen sich Eltern eines behinderten Kindes immer wieder Kommentare wie diesen anhören: Musste das sein, habt ihr das denn nicht gewusst?“

Zumeist führe die vorgeburtliche Diagnose einer Behinderung zu einem Abbruch, weil sich die Eltern in einer auf Leistung und Optimierung getrimmten Gesellschaft das Leben mit einem behinderten Kind nicht zutrauten, meinte Schmidt.

„Statt Angst und Ausgrenzung brauchen wir eine Willkommenskultur“, betonte sie. „Es gibt kein lebensun­wer­tes Leben, Menschen mit Behinderung gehören zur ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt dazu – ohne Wenn und Aber.“

kna

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