Janssen reicht Verfassungsbeschwerde ein

Düsseldorf – Das forschende Arzneimittelunternehmen Janssen hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und des Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) eingereicht.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte der Bundestag am 20. Oktober verabschiedet. Kern des Gesetzes sind Finanzreformen in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ALBVVG ist Ende Juli in Kraft getreten. Es soll Lieferengpässe bei Arzneimitteln vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln.
Neben Janssen haben bereits Roche und AbbVie Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingelegt.
Im Fokus der Verfassungsbeschwerde von Janssen steht unter anderem der mit den Gesetzen vorgesehene erhöhte Herstellerabschlag, eine Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026 und Preisleitplanken bei der Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen.
Nach Angaben des Unternehmens sorgen zum Beispiel die neu vorgesehenen Preisleitplanken dafür, dass ein Arzneimittel mitunter nicht mehr kosten darf als die entsprechende Vergleichstherapie, selbst wenn es nachweislich einen höheren Nutzen für Patienten hat als ein bereits zugelassenes Arzneimittel.
Janssen sieht durch Regelungen in den beiden Gesetzen unter anderem die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt.
„Wer die Planungssicherheit und den Anreiz für forschende Pharmaunternehmen derart verschlechtert, verschlechtert die Situation für Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland mit schwerwiegenden, teilweise lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin“, sagte Andreas Gerber, Vorsitzender der Geschäftsführung von Janssen Deutschland.
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