Vermischtes

Ledige Beamtinnen haben Beihilfeanspruch bei künstlicher Befruchtung

  • Dienstag, 24. September 2019
/dpa
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Kassel - Das Land Hessen muss auch unverheirateten Beamtinnen Beihilfeleistungen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung gewähren. Das hat heute der Hessische Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Kassel entschieden (Az.: 1 A 731/17).

Geklagt hatte eine Landesbeamtin, die keine Zuschüsse dafür erhalten hatte. Nach Anga­ben des VGH hatte das Regierungspräsidium Kassel dies mit der Begründung abgelehnt, dass laut einer Verwaltungsvorschrift nur Verheiratete Beihilfe bekommen könnten.

Der VGH befand aber: Eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit sei eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts. Dies gelte unabhängig davon, ob die betroffene Beamtin unver­heiratet sei.

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Leistungen für medizini­sche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Versicherte begrenze, fehle in der Hessischen Beihilfeverordnung eine Beschränkung der entsprechenden Beihilfe auf verheiratete Beamte, erläuterte das Gericht die Begründung der Richter.

Dass eine Verwaltungsvorschrift Ledige von den Zuschüssen ausnehme, reiche nicht aus – diese besitze keine Gesetzesqualität. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Frank­furt war die Beamtin mit ihrer Klage noch gescheitert. Das Urteil des VGH ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist zulässig.

dpa

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