Vermischtes

MFA: Gehälter und Ausbildungsvergütung steigen

  • Montag, 16. Dezember 2024
/picture alliance, Zoonar, Lev Dolgachov
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Berlin/Bochum – Nach Ablauf der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) fest. Vereinbart wurden neben Gehaltssteigerungen auch eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung sowie der Urlaubsansprüche.

Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) hatten sich am 21. November 2024 in Berlin auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt und zugleich mitgeteilt, dass die Ergebnisse erst nach Ende der Erklärungsfrist am 13. Dezember öffentlich gemacht werden sollen.

„Bei den Tarifverhandlungen haben wir sowohl die jüngeren als auch die langjährigen Medizinischen Fachangestellten in den Blick genommen. Die Arztpraxen brauchen alle, um eine qualitativ hochwertige ambulante Patientenversorgung sicherstellen zu können“, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA.

Die Präsidentin des vmf Hannelore König betonte, dass es mit dem Ergebnis gelungen sei, die finanzielle Situation der Medizinischen Fachangestellten in Ausbildung und Beruf weiter zu verbessern. „Der zusätzliche Urlaubstag wird die nach wie vor hohe Stressbelastung etwas abmildern. Insgesamt ist es ein wichtiger Erfolg, um die Attraktivität des Berufsbildes auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen.“

Gleichzeitig regte König an, die Zuordnung zu höheren Tätigkeitsgruppen zu nutzen, um im Wettbewerb um die Fachkräfte gegenüber anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen zu punkten.

Im Detail sieht der neue Gehaltstarifvertrag zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen – durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent.

Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29 bis 32 Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage beziehungsweise 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

EB/aha

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