Vermischtes

Opposition wirft Regierung in Hessen Versäumnisse beim Landesblindengeld vor

  • Mittwoch, 11. Dezember 2019
/Dan Race, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Bei der geplanten Reform für die Zahlung des Landesblindengeldes hat die hessische Landesregierung nach Einschätzung der Landtagsopposition taubblinde Men­schen übergangen.

Die SPD-Abgeordnete Ulrike Alex begrüßte gestern das Blindengeld grundsätzlich als ein Mittel, blinden und stark sehbehinderten Menschen den Alltag zu erleichtern. Aber sie kritisierte: „Trotz jahrelanger Diskussion sieht das Gesetz keine Sonderregelung für taub­blinde Menschen vor, deren Welt still und dunkel ist und die besonderer Unterstützung bedürfen.“

Nach den Worten von Alex ist es unverständlich, dass die Landesregierung das Gesetz befristen wolle. Das verunsichere die Bezieher. Die Linken-Abgeordnete Christiane Böhm kritisierte, der Gesetzentwurf ignoriere den Bedarf taubblinder Menschen.

Die gesetzlichen Änderungen beim Landesblindengeld werden voraussichtlich morgen verabschiedet. Dabei geht es etwa darum, auch Menschen finanziell zu unterstützen, die ihr Augenlicht als Opfer von Straftaten verloren haben.

Die Höhe des Landesblindengeldes beträgt nach Angaben des Sozialministeriums derzeit monatlich 858 Euro. Mehr als 11.700 Menschen in Hessen erhalten die finanzielle Unter­stützung. Nach Angaben von Experten gibt es derzeit keine geprüften Zahlen, wie viele taubblinde Menschen im Land leben.

Die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte untersucht seit 2018 die Situation Taubblinder in Hessen. Dabei wird die Einrichtung vom Sozialministerium unterstützt. Minister Kai Klose (Grüne) kündigte an, ein hessisches Taubblindengeld folge so schnell wie möglich.

dpa

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