Vermischtes

Staatsanwaltschaft ermittelt nach Tod bei Schönheitsoperation

  • Donnerstag, 25. Juli 2019
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Düsseldorf – Der Tod einer Patientin nach einer Schönheitsoperation in Düsseldorf hat juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen den Operateur ein.

Untersuchungen hätten ergeben, dass die 42-Jährige in Folge der Operation ver­blutet sei, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel heute auf Anfrage. Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob dies auf einen Behandlungsfehler zurück­zuführen sei. Die Frau hatte eine Po-Vergrößerung mit Eigenfett vornehmen lassen.

Der betroffene Mediziner widerspricht dem Staatsanwalt. Er sagte, die Frau sei „defi­nitiv nicht verblutet“. „Ihr Kreislauf war stabil nach der OP“, sagte der 47-Jährige auf Anfrage. Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er ver­mute viel eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angebo­rene Herzschwäche.

Der Frau war zuvor an anderer Stelle Fett abgesaugt und dann ins Gesäß gespritzt worden. Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20-jährige Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar und die Untersuchungen dauern an.

Rechtstreit um Titelmissbrauch

Außerdem steht der Mediziner Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amts­gericht, so der Staatsanwalt. Er soll sich auf seiner Homepage als „Dr. med.“ ausge­geben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte des­we­gen einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat der Arzt Widerspruch eingelegt, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss.

Der Mediziner geht mit den Po-Vergrößerungen offensiv um: Viele der Eingriffe lässt er filmen und veröffentlicht sie nahezu täglich auf seinem Instagram-Profil, das 54.000 Interessierte abonniert haben. Von vielen plastischen Chirurgen wird die Methode we­gen ihres Risikos kritisch gesehen.

„Das ist eine seit fünf Jahren relativ populäre OP. Aber bei einer Mortalitätsrate von 1:3.000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen“, sagte Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirur­gen. Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie.

„Kleine Bröckchen können dabei über die Blutgefäße in Venen, Herz oder Lunge ge­langen. Das ist das Schlimmeste, was passieren kann“, sagte von Heimburg. Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem „sehr schwierig“, dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.

Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff. In Deutschland dürfen sogar Kieferchi­rur­gen Brust-Vergrößerungen vornehmen. In diesem Fall sei der Mediziner aber nicht einmal ein Chirurg. Sein Verband habe dagegen keine Handhabe, so von Heimburg, sei aber der Ansicht, dass der „Brazilian Butt“-Lift in die Hände eines erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie gehöre.

Die Ärztekammer Nordrhein will sich zum konkreten Fall derzeit nicht äußern und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Seit Jahren nehmen man aber mit Sor­ge einen Trend zur Selbstoptimierung wahr. Patienten sollten sehr gründlich darüber nachzudenken, ob und warum der Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte. Jeder Eingriff sollte mit einem Arzt des Vertrauens besprochen werden, der an der Maßnahme keinerlei wirtschaftlichen Nutzen habe.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Approbationsbehörde die Staats­anwaltschaft um Akteneinsicht gebeten. Sie könnte dem Mediziner bei besonders groben Verstößen die Berufsausübung untersagen.

dpa

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