Vermischtes

Tod nach Po-OP: Anklage gegen Schönheitschirurgen erhoben

  • Montag, 23. November 2020
/picture alliance, Daniel Karmann
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Düsseldorf – Nach dem Tod zweier Patientinnen hat die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf Anklage gegen einen Schönheitschirurgen erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Körper­ver­­letzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie in einem dritten Fall fahrlässige Körper­ver­letzung vor.

Die Anklage stützt sich auf Gutachten, die dem Operateur mehrere Behandlungsfehler at­testiert hatten. So sei in mehreren Fällen nicht ausreichend über die Risiken der Eingriffe aufgeklärt worden, teilte die Behörde heute mit.

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen („Brazilian Butt“) mittels Eigenfett­implantation an. Eine populäre Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ih­res Risikos kritisch gesehen wird.

„Bei einer Mortalitätsrate von 1:3.000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfer­tigen“, hatte Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt. Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer Fettembolie.

Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem „sehr schwierig“, dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.

Am 2. Juli 2019 habe der Mediziner einer 42-Jährigen Fett abgesaugt und ins Gesäß ge­spritzt, berichtete die Staatsanwaltschaft. Die Aufklärung vor der Operation sei unzu­rei­chend gewesen. Die Operation und die anschließende Behandlung gegen Thrombose hätten stationär erfolgen müssen. Außerdem hätte der Eingriff nur mit einem Anästhesis­ten durchgeführt werden dürfen.

Weder das Fettabsaugen noch das Einspritzen sei ordnungsgemäß erfolgt. Deshalb sei es zu massiven Einblutungen in die Rücken- und Gesäßmuskulatur gekommen. Schließlich habe eine Nachbeobachtung und Nachsorge für die Patientin gefehlt. Sie sei an den Kom­plikationen des Eingriffs gestorben. Todesursache sei ein kritischer Blutverlust im Opera­tionsgebiet in Kombination mit einer Fettembolie gewesen.

Der Mediziner hatte ein Verbluten als Todesursache auf Anfrage bestritten: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP.“ Er vermute eher einen plötz­lichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche, hatte er gesagt.

Am 6. August 2018 hatte der Mediziner laut Anklage eine weitere ambulante Operation vorgenommen, nämlich eine Fettabsaugung von mehr als zwölf Litern Flüssigkeit mit an­schließender Eigenfettimplantation in die Brüste und das Gesäß. Vor dem Eingriff habe er die Patientin nicht angemessen über Risiken und Umfang des Eingriffs aufgeklärt.

Außerdem sei das Narkosemittel unzulässig hoch dosiert gewesen. Die 20-Jährige sei noch am gleichen Tag an den Folgen eines hohen Blutverlustes sowie einer Fettembolie gestorben.

Am 12. Juni 2018 habe der Mediziner einer Patientin in seiner Praxis in Düsseldorf sechs Liter Flüssigkeit abgesaugt, davon 4,7 Liter Fett, wovon er 2,2 Liter Fett in beide Gesäß­hälften injiziert habe. Dies sei eine unzulässig große Menge gewesen. Dann habe er die Frau ohne die erforderliche Nachsorge entlassen.

Nach der Operation sei es bei ihr zu Einblutungen gekommen, sie habe in einem Kran­ken­haus behandelt werden müssen. Bei der Operation habe der Mediziner außerdem ein nicht zugelassenes Medikament verwendet. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für den Mediziner die Unschuldsvermutung gilt.

dpa

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