Rücklagen der Krankenkassen lagen 2025 unter dem gesetzlichen Mindestniveau

Berlin – Ende des Jahres 2025 verfügten die 58 vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beaufsichtigten Krankenkassen über Betriebsmittel und Rücklagen von rund 2,9 Milliarden Euro. Das entsprach etwa 16 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Die gesetzliche Mindestrücklage von 20 Prozent erreichten zum Jahresende nur 19 der 58 Kassen. Das geht aus dem neuen BAS-Report 2025 hervor.
„Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung und vor allem auch die soziale Pflegeversicherung standen im Berichtsjahr unter erheblichem finanziellem Druck“, sagte der BAS-Präsident Markus Algermissen im Vorwort des Berichts. Als besondere Herausforderungen nannte er steigende Ausgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung, den medizinischen Fortschritt und den demografischen Wandel.
Bereits zum Januar 2025 hatten laut dem Report 49 der 58 Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze erhöht, um Verluste zu begrenzen und Vermögen aufzubauen. Im Jahresverlauf mussten 15 Kassen den Zusatzbeitrag erneut anheben, eine davon zweimal. Ende 2025 lag der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 3,0 Prozent – im Januar 2026 stieg er auf 3,2 Prozent.
Parallel zur angespannten Finanzlage verzeichnete das BAS im Jahr 2025 laut dem Report deutlich mehr Eingaben zur Krankenversicherung – mit 4.770 Fällen wurde ein neuer Höchststand erreicht. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 29 Prozent.
Mehr als die Hälfte der Eingaben betraf Leistungsfragen. Besonders deutlich stiegen allerdings Beschwerden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft: Hier verzeichnete das BAS gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs um 58 Prozent. Als einen Grund nennt der Report die vermehrten Krankenkassenwechsel infolge der Anhebungen der Zusatzbeiträge. Probleme entstanden beispielsweise, wenn Versicherte ihre Versichertenkarte nicht rechtzeitig erhielten oder die bisherige Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig beendete.
Ein weiterer Schwerpunkt der BAS-Aufsicht war laut dem Report das Krankengeld. Das BAS prüfte 2025 intensiv, ob die Bescheide der Krankenkassen ausreichend begründet waren. Bei einer Krankenkasse wurden mehr als 550 Fälle überprüft und rund 263.000 Euro Krankengeld nachgezahlt.
Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich in der Pflegeversicherung: 2025 erreichten das BAS 848 Eingaben und Petitionen von Pflegepersonen oder Pflegebedürftigen – 29 Prozent mehr als im Vorjahr. Zu den Beschwerdethemen gehörten unter anderem die Dauer der Verfahren zur Zuordnung eines Pflegegrades, Probleme bei Pflegegeld und Kombinationsleistungen sowie Schwierigkeiten bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und beim Entlastungsbetrag.
Besonders häufig ging es um die Verhinderungspflege. Die Zahl der entsprechenden Eingaben verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr. In den meisten Fällen wurde eine verzögerte Bearbeitung durch die Pflegekasse beanstandet.
„Bei aller Diskussion in der Sache und im Detail halte ich einen optimistischen und anpackenden Ansatz für wichtig, die Sozialversicherung verlässlich und zukunftsfest weiterzuentwickeln“, betonte Algermissen im Vorwort des Berichts.
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