Transformationsfonds: Bundesamt für Soziale Sicherung bewilligt erste Fördermittel

Bonn – Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat heute die ersten Fördermittel aus dem Transformationsfonds bewilligt. Das sei ein wichtiger Schritt in der zügigen Umsetzung der Krankenhausreform, betonte das BAS in einer Mitteilung.
Die bewilligten Fördermittel aus dem Transformationsfonds unterstützen laut den Informationen in Nordrhein-Westfalen ein Vorhaben, bei dem zwei Krankenhausstandorte eines Trägers zusammengeführt werden. Die Investitionskosten dafür betragen etwa 65 Millionen Euro, wovon mehr als 45 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds stammen werden.
„Nach langen Diskussionen wird nun endlich konkret umgesetzt: Mit der ersten Bewilligung von Fördermitteln unmittelbar nach Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes ist der Startschuss für den dringend notwendigen Transformationsprozess gefallen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Der Bund investiere in den nächsten zehn Jahren 29 Milliarden Euro und übernehme Verantwortung für eine verlässliche sowie flächendeckende Gesundheitsversorgung.
BAS-Präsident Markus Algermissen betonte, mit dem Transformationsfonds komme dem Bundesamt für Soziale Sicherung eine entscheidende Aufgabe bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu. „Denn der Transformationsfonds ermöglicht es, notwendige Strukturveränderungen gezielt und nachhaltig umzusetzen. Mit dem in unserem Haus entwickelten elektronischen Portal haben wir die Voraussetzungen für eine einfache und schnelle Bewilligungspraxis geschaffen.“
Der Gesetzgeber hatte mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Dezember 2024 eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung gestartet. Erklärtes Ziel der Reform, die mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) weiterentwickelt wurde, ist es, die Qualität der Behandlung weiter zu verbessern, die medizinische Versorgung flächendeckend zu sichern, Abläufe effizienter zu gestalten und Bürokratie abzubauen.
Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber beim BAS als Förderinstrument den Transformationsfonds eingerichtet. Mit ihm können Bund und Länder gezielt Projekte fördern, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland anpassen und weiterentwickeln. Insgesamt stehen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um strukturverändernde Maßnahmen von Bund, Ländern und Krankenhausträgern zu fördern.
Der Bund stellt nach den Neuregelungen durch das KHAG 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an den Kosten beteiligen – gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern. In den Jahren 2026 bis 2029 beträgt der Eigenanteil mindestens 30 Prozent, von 2030 bis 2035 mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Länder haben laut BAS erstmals zum 31. Dezember 2025 Förderanträge über das eingerichtete elektronische Verwaltungsportal eingereicht. Insgesamt seien dort bereits 254 Anträge eingegangen.
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