Politik

Sachliche Debatte über Neuregelung der Organspende: Ausgang offen

  • Donnerstag, 24. September 2026
/chinnarach, stock.adobe.com
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Berlin – Strukturiert, sachlich und jenseits von Fraktionsgrenzen und Parteidisziplin diskutierte heute der Bundestag eine Stunde lang über eine mögliche Neuregelung der Organspende in Deutschland. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob die geltende Entscheidungsregelung beibehalten oder künftig durch eine Widerspruchsregelung ersetzt werden soll.

Den Abgeordneten lagen für die heutige erste Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vor: ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag, den bereits 254 Abgeordnete unterzeichneten, sowie ein Gesetzentwurf des Bundesrates. Zur Debatte stand zudem ein fraktionsübergreifender Antrag zur Stärkung der bisherigen Entscheidungsregelung, den bislang 58 Abgeordnete unterstützen.

Alle drei Vorlagen wurden nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Nach einer fachlichen Anhörung könnte noch vor Ablauf des Jahres eine Entscheidung zum Thema Organspende in Deutschland fallen.

Heute war sich das Parlament weitgehend einig, dass es angesichts des anhaltenden Mangels an Spenderorganen mehr Anstrengungen bei der Organspende bedürfe. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 985 Organspender. Dem standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation gegenüber.

Sabine Dittmar (SPD), die neben Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) zu den Initiatorinnen und Initiatoren des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Widerspruchsregelung gehört, verwies auf diese Menschen: „Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie und die Hoffnung auf mehr Zeit“, sagte sie.

Die Widerspruchsregelung könne diesen Menschen helfen, meint die Ärztin. Keineswegs bedeute sie dabei für alle anderen einen Zwang zur Organspende. „Die Organspende ist und bleibt freiwillig.“ Verändert werde vielmehr die Ausgangslage: Bisher müssten diejenigen aktiv werden, die spenden wollten. Künftig müssten diejenigen aktiv werden, die keine Organe spenden wollten. „Jeder Mensch kann Nein sagen. Niemand muss dieses Nein begründen und ein Widerspruch ist jederzeit möglich“, so Dittmar.

Dittmar griff zugleich eines der zentralen Argumente gegen die Widerspruchsregelung auf: „Schweigen ist keine Zustimmung. Das stimmt“, räumte die Ärztin ein. Aber Schweigen sei auch keine Ablehnung. Schweigen bedeute zunächst, dass jemand sich nicht entschieden oder seine Entscheidung nicht festgehalten habe. Diese Nicht-Entscheidung bleibe jedoch nicht folgenlos, argumentierte die SPD-Abgeordnete. Die Entscheidung werde auf die Angehörigen übertragen, die dann in einer Situation von Trauer, Schock und Überforderung herausfinden müssten, was der Verstorbene gewollt hätte. „Es ist zumutbar, sich zumindest einmal im Leben mit der Frage auseinanderzusetzen“, sagte Dittmar.

Dittmar räumte zugleich ein, dass die Widerspruchsregelung nicht die einzige Antwort auf die Probleme der Organspende sein könne. Auch die Strukturen in den Krankenhäusern müssten weiter verbessert werden. Die Widerspruchsregelung könne nicht alle Probleme lösen, sagte sie. Diese könne aber verhindern, „dass eine mögliche Spende nicht daran scheitert, dass zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wurde“.

Ähnlich argumentierte der CSU-Abgeordnete Hans Theiss. Er verwies darauf, dass sich auch der Deutsche Ärztetag, die Bundesärztekammer und verschiedene Fachgesellschaften für eine Widerspruchsregelung einsetzten. Diese ist für Theiss „ein fehlender Baustein im deutschen System“.

Der Arzt lenkte den Blick ins europäische Ausland:  Die 14 Länder Europas mit der höchsten Organspenderquote hätten alle eine Widerspruchsregelung. Deutschland sei innerhalb von Eurotransplant zudem Nettoimporteur von mehr als 200 Spenderorganen pro Jahr aus Ländern, die Widerspruchsregelungen hätten. „Als Arzt versichere ich Ihnen zusammen mit meinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Daten sprechen klar für die Widerspruchsregelung“, so Theiss.

Aufklärungskampagnen, hausärztliche Aufklärung und das Organspenderegister hätten bislang nicht zu einer entscheidenden Veränderung der Spendenzahlen geführt, betonte der SPD-Abgeordnete und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Deshalb sei ein Systemwechsel zur Widerspruchsregelung erforderlich. Dabei würden auch vulnerable Gruppen geschützt, erklärte er. Der Gesetzentwurf erfasse nur Menschen, die einwilligungsfähig seien.

Während bislang die AfD-Fraktion geschlossen hinter der Beibehaltung einer Entscheidungsregelung stand, erklärte heute der AfD-Abgeordnete Alexis Giersch in der Aussprache jenseits von Fraktionsgrenzen, er könne zwar die Argumente für die Beibehaltung nachvollziehen. Nach intensiver Abwägung seien für ihn jedoch die Argumente für die Widerspruchsregelung überzeugender. Die entscheidende Frage sei für ihn, welche Regelung dazu beitrage, Menschenleben zu retten.

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hob heute nochmals die Möglichkeit einer Gewissensentscheidung für die Abgeordneten hervor. Bei der Organspende müsse jeder Abgeordnete als Mensch und nicht unter fraktionellem Zwang überlegen, wie er die Entscheidung treffe. Er selbst habe als Mitunterzeichner des Antrags für die Widerspruchsregelung den konkurrierenden Antrag mit großer Aufmerksamkeit gelesen und sehe darin ebenfalls das Ziel, Spenden zu ermöglichen.

„Solidarität ist keine Einbahnstraße“

Neben dem Gruppenantrag zur Widerspruchsregelung wurde heute auch der Gesetzentwurf des Bundesrates beraten. Auch nach diesem würde grundsätzlich jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, sofern kein erklärter Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille vorliegt.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erläuterte als Berichterstatter des Bundesrates die Initiative, die der Bundesrat im September 2025 erneut mit großer Mehrheit angenommen hatte. Strukturen könnten zwar verbessert werden, sagte Laumann. Doch zahlreiche Maßnahmen zur Aufklärung und zur Dokumentation hätten bislang nicht zu einem ausreichenden Ergebnis geführt. „Und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich wirklich sehr klar der Meinung bin, dass man einem erwachsenen Menschen zumuten kann, zu dokumentieren, wie er zur Organentnahme steht“, so Laumann. „Solidarität ist keine Einbahnstraße.“

Aufklärung, Registrierung und ausdrückliche Zustimmung

Den Gesetzentwürfen zur Einführung einer Widerspruchsregelung stehen aber auch viele Abgeordnete gegenüber, die die bisherige Entscheidungsregelung weiterentwickeln wollen. Der Antrag „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ der interfraktionellen Gruppe rund um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) wird derzeit von 58 Abgeordneten unterstützt.

Aus der Sicht dieser Gruppe liegt das Problem weniger in der Bereitschaft als in der praktischen Umsetzung. Information und Aufklärung seien notwendig, damit Menschen eine freiwillige und selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese dokumentieren könnten.

Entscheidend sei, die tatsächlichen Hindernisse zu analysieren und nicht auf „Scheinlösungen“ zu setzen, betonte Brand heute. Die Widerspruchsregelung sei „kein magischer Schalter“. Aus seiner Sicht liege der Schlüssel für mehr Spender in der konkreten Umsetzung. „Schweigen kann und darf nicht automatisch als Zustimmung betrachtet werden“, sagte Brand. Es gebe zahlreiche Bereiche, in denen eine positive Zustimmung erforderlich sei. Ausgerechnet bei Organen solle dies nun umgekehrt werden, kritisierte er.

Entschieden lehnte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert die Widerspruchsregelung ab und bezeichnete sie als unvereinbar mit Menschenwürde und körperlicher Unversehrtheit sowie als „grundgesetzwidrig“. Er warnte außerdem vor einer möglichen späteren Ausweitung der Organentnahme und verwies auf Forderungen nach einer Organentnahme nach dem Herztod. Eine solche Entwicklung könne aus seiner Sicht dazu führen, dass Reanimationen vorzeitig beendet würden, um den Körper für eine Organentnahme vorzubereiten. Als Alternative nannte Sichert die Forschung an im Labor gezüchteten Organen. Diese könnten nach seiner Darstellung langfristig nicht nur den Organmangel reduzieren, sondern auch Abstoßungsreaktionen vermeiden.

Auch der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann plädierte für eine Beibehaltung der Zustimmungsregelung. Die Freiwilligkeit ist für ihn der Kern einer Spende. Die Widerspruchsregelung bedeute dagegen aus seiner Sicht eine „Vergesellschaftung des Körpers“. Lehmann verwies zudem auf postmortale Persönlichkeitsrechte. Selbstbestimmung und Menschenwürde endeten nicht automatisch mit dem Tod. Bestattungsregeln, Gesetze gegen die Störung der Totenruhe und religiös geprägte Ruhestätten seien Beispiele dafür, dass auch nach dem Tod rechtliche Schutzvorstellungen fortbestünden.

Neu sind die Argumente für und gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung nicht. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte eine interfraktionelle Gruppe einen Gesetzentwurf für einen Paradigmenwechsel bei der Organspende in Deutschland in den Bundestag eingebracht. Dieser kam jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr zur Abstimmung. Ob die Widerspruchsregelung diesmal eine Mehrheit bei den 630 Abgeordneten im Bundestag finden kann, ist offen. 

ER

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