Ärztetag drängt auf ausreichende Finanzierung ärztlicher Personalausstattung

Hannover – Damit Krankenhäuser künftig eine angemessene Anzahl von Ärzten beschäftigen, um die Patientenversorgung sicherzustellen, hat der 130. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber aufgerufen für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen.
Für die Qualität der Patientenversorgung ist eine aufgaben- und patientengerechte ärztliche Personalausstattung in den Kliniken zentral, heißt es dazu in einem heute angenommenen Beschluss der Delegierten.
Um nicht nur in der Pflege und dem therapeutischen, sondern auch im ärztlichen Bereich für die Gewährleistung und Finanzierung einer angemessenen Personalausstattung zu sorgen, stünde ein „praktikables, adaptives und fachabteilungsspezifisches Instrument“ zur Verfügung.
Das von der Bundesärztekammer (BÄK) entwickelte ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) könne das breite Spektrum der ärztlichen Tätigkeit berücksichtigen.
Weiter fordern die Delegierten die BÄK dazu auf, die Erfahrungen aus der 2025 erfolgten Erprobung des Instruments in den Krankenhäusern aufzugreifen und den Prozess der kontinuierlichen Nachjustierung von ÄPS-BÄK fortzuführen.
Die BÄK hatte in den vergangenen Jahren das Instrument entwickelt, um alle Leistungen von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus – nicht nur in der direkten Patientenversorgung – sichtbar zu machen.
„Damit kann eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung ermöglicht werden“, erklärte Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe ‚ÄPS-BÄK“ der Bundesärztekammer. So rechne das Instrument aus, wie viele Ärztinnen und Ärzte benötigt würden, um alle anfallenden Aufgaben angemessen ausführen zu können.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber beschlossen, ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen. Entsprechend wählte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ÄPS-BÄK aus und beauftragte das Unternehmen KMPG, die Erprobung durchzuführen.
Noch Potenzial zur Verbesserung
Die Tests hätten gezeigt, dass das Instrument grundsätzlich geeignet sei, die Vielfalt ärztlicher Tätigkeiten abzubilden, erklärte Susanne Johna, Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe ‚ÄPS-BÄK“ der Bundesärztekammer. Allerdings habe die Erprobung auch einen hohen Erhebungsaufwand bei erstmaliger Anwendung gezeigt.
„Bei der ersten Anwendung dauert die Dateneingabe schon zweimal acht Stunden“, so Johna. Dies sei ein- oder maximal zweimal pro Jahr nötig, danach müsse man nur noch Anpassungen im System eingeben.
Das Ergebnis der Erprobung sei darüber hinaus gewesen, dass ÄPS-BÄK für den gesetzlichen Zweck noch nicht ausreichend geeignet sei. So sei die Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kliniken noch nicht ausreichend gegeben, räumte Johna ein.
Allerdings habe die Testphase unter schwierigen Bedingungen stattgefunden, erläuterte sie weiter. „Die Erprobung fand zwischen dem 15. September und 3. Oktober des vergangenen Jahres statt“, sagte Johna. Ursprünglich seien zwei Erprobungsphasen vorgesehen, allerdings habe KPMG nur eine durchgeführt. Die Begründung: Zwei Testphasen wären für die teilnehmenden Kliniken nicht zumutbar gewesen.
Und: Ursprünglich sollten 72 Krankenhäuser das Instrument testen. Aufgrund der kurzen Erprobungsphase hätten allerdings nur 37 Kliniken daran teilnehmen können, erklärte Johna. Sie bemängelte die von KMPG angesetzte zu kurze Erprobungszeit, viele Kliniken hätten erst Ende September Zeit gefunden, sich mit dem Instrument auseinanderzusetzen.
Mangelnde ärztliche Einbindung
Weiter sei das Unternehmen beauftragt worden, zu überwachen, dass Ärzte bei der Dateneingabe beteiligt werden. Auch das habe teils nicht stattgefunden, bemängelte Johna. Und: Es habe einige unplausible Angaben der Kliniken gegeben, die jedoch nicht inhaltlich validiert worden seien. Sie kritisierte weiter, dass das BMG die Daten der Kliniken in anonymisierter Form nicht an die BÄK herausgegeben habe. Die Begründung: Die Anonymisierung der Daten sei zu aufwendig, berichtete Johna.
Einige Schwächen des Programms – insbesondere technische Probleme – seien bereits während der Erprobung oder danach verbessert worden, so Johna weiter. Auch eine höhere Datenqualität konnte hergestellt werden, an der besseren Vergleichbarkeit werde gearbeitet, hieß es weiter.
Allerdings habe diese auch „systemimmanente Grenzen“. Eine erneute Anwendung unter verbesserten Rahmenbedingungen dürfte aber zu deutlich besseren Ergebnissen führen, betonte Johna.
Insbesondere angesichts der Sparpläne der Bundesregierung, die mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen sollen, sei die Einführung von ÄPS-BÄK wichtig, erklärte Johna weiter.
Denn das Gesetz werde aufgrund von Einsparungen im stationären Bereich zu Engpässen führen, so Johna. Da es für Ärztinnen und Ärzte – anders als in der Pflege – keine Personalbemessung gebe, werde an ihnen am meisten gespart, schätzt sie. „Deswegen halten wir es für essenziell, dass wir ÄPS-BÄK machen.“
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