Ausland

Schwangerschafts­abbruch: Haftstrafe für Mutter aus Nebraska

  • Montag, 25. September 2023
Proteste im Juli 2022 in Nebraska für das Recht auf Abtreibung/picture alliance, AP, Kenneth Ferriera
Proteste im Juli 2022 in Nebraska für das Recht auf Abtreibung/picture alliance, AP, Kenneth Ferriera

Washington – Im US-Bundesstaat Nebraska ist eine Mutter zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem sie ihrer Tochter bei einem Schwangerschaftsabbruch geholfen hatte.

Wie die New York Times am vergangenen Freitag mit Verweis auf die Staatsanwälte berichtete, hatte die 42-Jährige Abtreibungsmedikamente im Internet bestellt und ihrer damals 17-jährigen Tochter gegeben, die sich in der Endphase ihrer Schwangerschaft befand. Im Anschluss hätten Mutter und Tochter die sterblichen Über­reste des Fötus vergraben.

Dem Bericht der New York Times zufolge lehnte das Gericht einen Antrag der 42-Jährigen auf eine Bewäh­rungsstrafe ab. Sie habe die Überreste des Fötus „wie Abfall von gestern“ behandelt, hieß es demnach in der Begründung. Im Juli war die Tochter bereits zu einer 90-tägigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Die Ermittlungen gegen Mutter und Tochter begannen, noch bevor der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 das landesweite Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gekippt hatte. Dennoch schürte der Fall Ängste davor, in welchen Maß Frauen und Unterstützer bei Abbrüchen belangt werden könnten.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung