Ausland

Abtreibungsverbot in Texas: Verbot für Notfälle zunächst ausgesetzt

  • Montag, 7. August 2023
Amanda Zurawsk spricht bei einer Pressekonferenz vor dem Travis County Courthouse in Austin, Texas/picture alliance EPA Adam Davis
Amanda Zurawsk spricht bei einer Pressekonferenz vor dem Travis County Courthouse in Austin, Texas/picture alliance EPA Adam Davis

Washington – Ein Gericht im US-Bundesstaat Texas hat angeordnet, dass Ärzte für die Einschätzung einer Not­situation bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

Eine Gruppe von Frauen und Ärzten hatte eine Klage gegen die Abtreibungs­­verbote in Texas eingereicht. Sie argumentierten, medizinische Ausnahmen seien nicht klar definiert, was bei Ärzten Unsicherheit auslöse.

Eine Richterin stimmte dieser Einschätzung in ihrem schriftlichen Urteil am vergangenen Freitag zu. In dem Urteil schrieb Richterin Jessica Mangrum, Frauen sei „der Zugang zur Abtreibungsversorgung verzögert oder verweigert worden, weil eine weit verbreitete Unsicherheit über den Ermessensspielraum der Ärzte bei medizinischen Ausnahmen von den Abtreibungsverboten in Texas besteht“.

Sie erklärte, Ärzte dürften für ihre Einschätzung einer Notlage nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Richte­rin ordnete eine einstweilige Verfügung an. Ärzte sollen demnach selbst beurteilen können, ob „das Leben und/oder die Gesundheit (inklusive die Fruchtbarkeit)“ einer Frau gefährdet sei.

Die einstweilige Verfügung soll so lange gelten, bis über die Klage ent­schie­den wurde. Das Verfahren dazu soll im März beginnen. Die einst­wei­lige Verfügung könnte allerdings vorzeitig blockiert werden, falls der Staat Berufung einlegt.

Die Klage wurde vom Center for Reproductive Rights eingereicht. Darin wird argumentiert, dass die texani­schen Gesetze medizinische Ausnahmen für Abtreibungen nicht klar definieren. Das sei verwirrend für Ärzte und löse eine „Gesundheitskrise“ aus.

Im vergangenen Monat hatten mehrere Kläger vor dem Gericht in Austin ausgesagt. Amanda Zurawski, nach der der Fall benannt ist, erklärte etwa, ihr sei ein Schwangerschaftsabbruch verweigert worden, obwohl die Fruchtblase sehr früh in der Schwangerschaft geplatzt sei. Dies habe eine Fehlgeburt unvermeidbar gemacht.

Zurawski zufolge sagte ihre Ärztin, dass sie „nicht eingreifen könne, weil das Herz des Babys noch geschlagen habe und die Einleitung der Wehen als illegale Abtreibung angesehen worden wäre“. Zurawski erlitt einen lebensbedrohlichen septischen Schock und der Fötus wurde tot geboren.

Die Klage ist die erste, die im Namen von Frauen eingereicht wird, denen ein Schwangerschaftsabbruch ver­weigert wurde, seit der Oberste Gerichtshof der USA vor etwas mehr als einem Jahr das verfassungsmäßige Recht auf Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben hat.

Nach texanischem Recht droht Ärzten bei Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs eine Haftstrafe von bis zu 99 Jahren, Geldstrafen von bis zu 100.000 Dollar und der Entzug ihrer medizinischen Zulassung.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung