Sea-Eye klagt gegen Italien wegen Stopps des Schiffs „Alan Kurdi“

Rom/Regensburg – Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Eye hat eine Klage gegen Italien wegen der Festsetzung des Schiffes „Alan Kurdi“ bei einem Gericht in Sizilien auf den Weg gebracht. Das bestätigte ein Sprecher der Organisation aus Regensburg in Bayern gestern. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung heute darüber berichtet.
Die Klage solle als Eilantrag an das regionale Verwaltungsgericht in Palermo überstellt werden, sagte Gorden Isler. Sie richtet sich nach dem Zeitungsbericht gegen das Verkehrsministerium in Rom und das Hafenamt Palermos. Die Seenotrettung von Bootsmigranten mit privaten Schiffen im Mittelmeer hat schon mehrfach Gerichte beschäftigt.
Italienische Behörden hatten die „Alan Kurdi“ unter anderem mit der Begründung technischer Mängel am 5. Mai festgesetzt. Später durfte das Schiff zur Wartung in den spanischen Hafen Burriana bei Valencia fahren. „Wir wollen möglichst im September wieder ablegen – und dafür soll die Grundsatzfrage geklärt sein“, sagte Isler.
Sea-Eye argumentiert, dass der Küstenstaat Italien nicht über die Sicherheitsfragen entscheiden durfte, weil dies nach internationalen Abkommen dem „Flaggenstaat“ obliege. Das ist im Fall der „Alan Kurdi“ Deutschland.
Italiens Behörden halten auf Sizilien aktuell die beiden Rettungsschiffe „Ocean Viking“ und „Sea-Watch 3“ anderer Organisationen fest. Ein neues Schiff mehrerer Gruppen, die von der evangelischen Kirche initiierte „Sea-Watch 4“, wird in Burriana auf den Einsatz vorbereitet. Details dazu wollten die Betreiber heute vorstellen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: