Sozialabgaben: Gutverdiener müssen sich auf höhere Beiträge einstellen
Berlin – Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen. Das Bundeskabinett will morgen die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017 beschließen, wie es heute aus Regierungskreisen verlautete.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll demnach für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.200 auf 6.350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.400 auf 5.700 Euro steigen. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüberliegende Einkünfte sind beitragsfrei.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.237,50 auf 4.350 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert. Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung soll von 4.687,50 auf 4.800 Euro angehoben werden. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse privat versichern.
Die Verordnung bedarf nach der erwarteten Billigung durch das Kabinett der Zustimmung des Bundesrates. Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.
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