Sozialwahl 2023 erstmals auch online möglich

Berlin/Düren – Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse wollen ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Onlinewahlen anbieten. Damit setzen sie erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte.
Von Mitte April bis zum 31. Mai können die rund 22 Millionen Wahlberechtigten der fünf Ersatzkassen ihre ehrenamtlichen Vertreter für den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse alternativ zur traditionellen Briefwahl erstmals auch per Mausklick wählen.
Das Onlinewahlsystem erfülle die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesministerium für Gesundheit definierten hohen technischen und organisatorischen Anforderungen, teilten die Kassen heute mit.
Dazu zählt unter anderem, dass die Wahlhandlung – gemäß der Technischen Richtlinie zur Informationssicherheit sowie der Online-Wahl-Verordnung – besonders geschützt sein muss. Vorbereitet wurde die digitale Stimmabgabe durch die Arbeitsgemeinschaft „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“.
Bei der Sozialwahl bestimmen Mitglieder alle sechs Jahre die obersten Gremien der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Sozialparlamente treffen für die Kassen wichtige Entscheidungen wie etwa zu Satzungsleistungen, zum Haushalt oder zur personellen Besetzung des Kassenvorstandes. Bislang erfolgten die Wahlen zu diesen Versichertenvertretungen im Falle einer Urwahl ausschließlich per Briefwahl.
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