Sozialwahl: Wahlbeteiligung trotz großer Kampagnen gesunken

Berlin – Die Wahlbeteiligung an der Sozialwahl betrug in diesem Jahr nur 22 Prozent. Von den bundesweit 51,3 Millionen Wahlberechtigten haben 11,5 Millionen ihre Stimme abgegeben. Dies teilte der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen heute mit. Im Jahr 2017 betrug die Wahlbeteiligung noch 30,4 Prozent. Bei den Mandaten gab es keine großen Verschiebungen.
Der vorhandene positive Trend bei der Wahlbeteiligung wurde damit dieses Jahr, trotz vieler großer Kampagnen und der Möglichkeit online zu wählen, nicht fortgesetzt. Die Wahlbeteiligung der Techniker Krankenkasse ist zum Beispiel von 32 Prozent auf 23 Prozent gesunken. Auch die Wahlbeteiligung bei der BARMER ist gefallen: Waren es 2017 etwa 30 Prozent, haben dieses Jahr nur 22 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. DAK-Gesundheit, KKH und hkk mussten jeweils Verluste von etwa acht Prozent verzeichnen.
Dieses Jahr gab es erstmalig die Möglichkeit online zu wählen. Insgesamt gab es 330.000 Onlinewählende, dies macht einen Anteil von etwa sieben Prozent alle Wählenden. Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen, bewertete den Modellversuch Onlinewahl als Erfolg.
Bedauerlich sei es aber, dass man bei diesen Sozialwahlen keinen Anstieg der Wahlbeteiligung erreichen konnte. Über die Gründe werde man hoffentlich noch Erkenntnisse aus der Nachwahlbefragung erhalten. Klar sei, so Weiß, dass es eine grundlegende Reform der Selbstverwaltung und der Sozialwahlen brauche.
Auch neu dieses Jahr war die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Geschlechterquote, welche auf 40 Prozent festgelegt wurde. Der Frauenanteil in den Verwaltungsräten und den Vertreterversammlungen betrug bei den Sozialwahlen 2017 lediglich 22,6 Prozent. Auf der Versichertenseite ist durch die Geschlechterquote die Anzahl von Frauen in den Gremien nun von 27 Prozent auf 45 Prozent gestiegen. Auf der Arbeitgeberseite erhöhte sie sich von 17 Prozent auf 40 Prozent.
„Auf jeden Fall war die Geschlechterquote ein voller Erfolg“, erklärte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Es gebe jedoch noch weiterhin viel zu tun, betonte sie.
Bei den Sozialwahlen entscheiden Versicherte von Kranken- und Rentenversicherern, wer in den Kontrollgremien der Sozialkassen sitzen soll. Bei großen bundesweiten Krankenkassen wie TK, Barmer oder DAK und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden diese Sozialparlamente direkt durch die Versicherten gewählt.
Bei anderen Kassen wie AOKs, BKKs und IKKs sowie bei den Regionalträgern der Rentenversicherung werden die Sozialparlamente hingegen in sogenannten Wahlen ohne Wahlhandlung oder Friedenswahlen bestimmt. Das heißt, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sprechen ab, wer in der Selbstverwaltung sitzen soll, ohne dass die Versicherten direkt abstimmen.
Während der Wahlfrist, die Ende Mai abgelaufen ist, hatten Vertreter der Sozialkassen und der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, für eine hohe Wahlbeteiligung geworben. Damit würde das Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gestärkt, war dabei das Hauptargument.
Die Gewerkschaft IG Metall, die bei einigen Sozialkassen mit einer eigenen Liste kandidiert hat, nannte die Wahlbeteiligung „schlecht und nicht schönzureden“. Hans-Jürgen Urban vom geschäftsführenden Vorstand der IG Metall erklärte: „So hat die Sozialwahl keine Zukunft.“ Urban warb dafür, das Prinzip der Friedenswahl auf die gesamte Sozialversicherung auszuweiten.
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