Politik

Spahn will Homöopathie auf Kassenkosten nicht antasten

  • Mittwoch, 18. September 2019
Drei Flaschen mit Globuli gegen Grippe, Husten und Schnupfen. /thomas.andri, stock.adobe.com
Krankenkassen können im Rahmen der Selektivverträge Klassische Homöopathie Verträge abschließen, die die Erstattung einer homöopathischen Behandlung bei einem Vertragsarzt ermöglichen. /thomas.andri, stock.adobe.com

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will umstrittene Kostenüber­nah­men für homöopathische Arzneimittel durch die Krankenkassen nicht antasten. Er ver­wies gestern in Berlin beim „Berliner Salon“ des Redaktionsnetzwerks Deutschland da­rauf, dass die gesetzlichen Kassen bei Arzneimittelausgaben von rund 40 Milliarden Euro im Jahr etwa 20 Millionen für Homöopathie zahlten. Am Tag danach geht der Streit um homöopathische Arzneimittel auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen weiter.

Darüber könne man emotional diskutieren und dabei vielen vor den Kopf stoßen, sagte Spahn am Abend. Oder man könne sich fragen, ob es das angesichts der gesamten Größenordnung wert sei. Er habe sich entschlossen, es sei „so okay“.

In Frankreich sollen homöopathische Arzneimittel ab 2021 nicht mehr erstattet werden. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert. Wer solche Mittel haben wolle, solle sie er­halten, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft“, hatte der Chef der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, gesagt. Er verwies auf nicht aus­reichende wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit.

Homöopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherun­g (GKV). Allerdings erstattet ein Großteil der Krankenkassen Versicherten Behandlungskos­ten für homöo­pathische Arzneimittel, weil es eine Nachfrage gibt. Dies ist auch ein Instrument im Konkurrenzkampf zwischen den Krankenkassen.

Seit 2005 würden immer mehr Krankenkassen die homöopathische Behandlung im Rahmen der DZVhÄ-Selektivverträge Homöopathie erstatten, heißt es auf der Webseite des  Deutschen Zentralvereins homöo­pathischer Ärzte (DZVhÄ). Mittlerweile seien es rund 80 Kassen.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche begrüßte die „unaufgeregte Hal­­tung" des Ministers in der momentan wieder emotional geführten Debatte. „Die Kom­plementärmedizin ist eine wichtige Ergänzung zur Schulmedizin", sagte sie. Die Er­stattung etwa über freiwillige Leistungen der Kassen sei derzeit gut geregelt. Von einem vielfältigen Gesundheitssystem profitierten alle.

Die designierte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sagte der dpa, alternative Heilmethoden, für die es keine oder nur unzureichende Studien gebe, seien aus gutem Grund nicht Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Kassen. Gebe es die Nachweise, könnten Therapien wie Akupunktur zu Regelleistungen werden. Bei der Homöopathie lägen diese Nachweise aber nicht vor. „Es fehlt daher die Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen."

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, jeder, der Homöopa­thie befürworte, solle sie weiterhin erwerben können. „Dann aber auf Selbst­zahl­er­basis." Gleiches gelte schließlich auch für Nahrungsergänzungsmittel, die einen Umsatz von mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr ausmachten. Kassen erstatteten auch deshalb homöopathischen Behandlungskosten, um junge und gesunde Versicherte zu werben. „Es muss aber Ziel sein, dass es um die qualitativ beste Versorgung der Versi­cherten geht und nicht um Marketingmaßnahmen.“

dpa/gie

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