SPD für Anpassung der Vergütung an digitale Leistungen

Berlin – Bei der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens müssen Reformen der Vergütung stärker als bisher miteinbezogen werden. Dafür hat sich der Berichterstatter für E-Health der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Mieves, ausgesprochen.
Die ausreichende Integration digitaler Anwendungen, speziell der Telemedizin, in den Versorgungsalltag scheitere bis heute meist nicht an der Innovationsfähigkeit des Gesundheitswesens, sondern an den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Insbesondere die vorhandene Vergütungssystematik hinke der technologischen Entwicklung weiter hinterher, hatte Mieves gestern bei einer Gesprächsrunde des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung zu Telemedizin in Berlin erklärt. „Wir müssen die Vergütungsmechanismen der Ärztinnen und Ärzte ändern, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte er.
Viele Leistungen könnten beispielsweise nur abgerechnet werden, wenn eine Patientin oder ein Patient in der Praxis sei. „Da müssen wir nochmal ran.“ Er plädiere dafür, die Quartalslogik langfristig durch eine „Jahresflatrate“ zu ersetzen.
Im Schnitt würden Menschen in Deutschland jährlich siebzehnmal eine Arztpraxis aufsuchen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir diese Besuche nicht brauchen, sondern mit viel weniger klarkommen würden“, erklärte Mieves, der auch stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.
Dabei betonte er, dass es ihm nicht um eine Absenkung der Honorare gehe: „Ich will den Ärzten nichts wegnehmen, lasst den Praxen ihr Geld.“ Vielmehr müsse es möglich werden, Leistungen wie Videosprechstunden auch ohne einen physischen Kontakt leichter abzurechnen.
Das würde demnach nicht nur Patienten erleichtern, Behandlungen in Anspruch zu nehmen, sondern auch den Praxen ermöglichen, knappe personelle Kapazitäten zu entlasten und effizienter einzusetzen. Es sei deshalb ein Anliegen der Ampelregierung, die Telemedizin voranzubringen. Hier solle insbesondere das Digitalgesetz (DigiG) die Grundlagen schaffen, damit in den nächsten Jahren große Fortschritte erzielt werden.
Im Rahmen der bevorstehenden Berichterstattergespräche zum Gesetzentwurf werde es deshalb um entsprechende Ergänzungen gehen, damit beispielsweise telemedizinische Tätigkeiten außerhalb von Arztpraxen – insbesondere von zuhause aus – einfacher möglich sind. Die Verabschiedung des DigiG und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) durch den Bundestag sei für Mitte Dezember geplant.
In Zukunft müsse dann durch weitere Gesetze die Rolle telemedizinischer Leistungen gestärkt werden, sodass auch sektorübergreifender Zusammenarbeit – beispielsweise mit der Pflege – eine größere Rolle zukomme. Auch bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) müsse dann eine bessere Kopplung an die analoge Versorgung in die Wege geleitet werden.
Das, so Mieves, müsse aber primär durch den Gesetzgeber erfolgen. Die Selbstverwaltung sei dazu zu schwerfällig, wie man beispielsweise im Fall Telemonitoring gesehen habe: Nach zehn Jahren habe es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade einmal in einem Use Case – bei Herzinsuffizienz – geschafft, das Telemonitoring in die Versorgung zu bringen.
Ähnlich sehe es in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen aus. Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber in Zukunft verstärkt darauf setzen, der Selbstverwaltung konkrete zeitliche Fristen zu setzen, bis wann die Abrechnung bestimmter digitaler Leistungen möglich sein muss.
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