Steiner: Weiterentwicklung der 116117 braucht verbindliche Finanzierungszusage

Berlin – Einen verbindlichen politischen Auftrag und eine verbindliche Finanzierungszusage für die Weiterentwicklung der 116117 forderte heute Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Eine „substanzielle Weiterentwicklung der Versorgungssteuerung mittels der 116117“ sei ganz klar eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, betonte Steiner vor den Delegierten der KBV-Vertreterversammlung. Eine Finanzierung aus der Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen durch die KVen lehne man ab – dies sei weder leistbar, noch entspreche es einem tragfähigen Reformkonzept.
Das KV-System sei bereit, Elemente der 116117 weiter auszubauen. Dazu gehörten unter anderem eine standardisierte und medizinisch fundierte Ersteinschätzung, die Terminvermittlung sowie digitale Versorgungsangebote. Allerdings benötige man auch neue digitale Weichenstellungen, wozu insbesondere die Integration eines Versorgungsfachdienstes innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) für eine digitale Fallübergabe zähle.
Wie Steiner erläuterte, müssten die in der Ersteinschätzung erhobenen Patienten- und Befunddaten im gesamten Behandlungsverlauf verlässlich verfügbar sein. Nur so ließen sich Mehrfachanfragen, Doppeltermine und unnötige Wiederholungen vermeiden. Die Praxen bräuchten außerdem praktikable Schnittstellen, damit Terminangebote aus den Praxisverwaltungssystemen (PVS) heraus bereitgestellt werden können. Und: Die Bereitstellung von fachärztlichen zeitlichen Kapazitäten für priorisierte Termine müsse vollständig bezahlt werden.
Laut Steiner sei ein Grundproblem der laufenden Digitalisierung im Gesundheitswesen, dass die Technik schon den jetzigen Versorgungsstrukturen nicht stand hält – Medienbrüche und Störungen der TI würden erhebliche Mehrarbeit verursachen.
Zudem seien die Praxen allen anderen Akteuren im Gesundheitswesen etwa bei der elektronischen Patientenakte (ePA) weit voraus. Trotz aller nach wie vor bestehenden Unzulänglichkeiten der ePA würden sie mehr als 90 Prozent der Arztpraxen nutzen. Die diesbezügliche Lücke zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich sei groß: Nur ein halbes Prozent aller ePA-Dokumente stamme aus Krankenhäusern und 99,5 Prozent aus dem ambulanten Bereich. Ohne intersektorale Anbindung könne die ePA aber ihren Nutzen nicht entfalten, warnte Steiner. Das gelte ebenso für die Nutzung des KIM-Dienstes.
„Wir müssen endlich dahin kommen, dass die Praxen mit den Krankenhäusern, den Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst oder der Pflege verlässlich digital kommunizieren können“, appellierte Steiner in Richtung Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Gematik.
Zur geplanten nächsten Ausbaustufe der ePA, dem digital gestützten Medikationsprozess mit dem elektronischen Medikationsplan, sagte sie, man erwarte, dass dieser ausreichend erprobt wird, bevor er flächendeckend eingeführt wird. Zu einem vollständigen Medikationsplan gehöre zudem auch, dass Betäubungsmittel per elektronischem Rezept verordnet werden können. Dringend benötigt werde außerdem eine Möglichkeit der Volltextsuche in der ePA.
Gewisse Hoffnung mache die Ankündigung des BMG, ein neues Digitalgesetz vorzulegen. Die Gematik müsse Durchgriffsrechte gegenüber den Anbietern der TI erhalten, damit sie ihre Betriebsverantwortung vollumfänglich wahrnehmen kann.
„Elementar wichtig“ sei auch die Weiterentwicklung der Praxisverwaltungssysteme (PVS) durch einen echten Leistungswettbewerb, mahnte Steiner an. Dazu brauche es eine gesicherte und kostenfreie Datenmigration bei einem PVS-Wechsel, Anreize für einen Wechsel sowie ein verbindliches Beratungsrecht der KVen.
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