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Stiftung UPD: Beratung ausgebaut, Aufbau fortgesetzt

  • Montag, 6. April 2026
/Ashib, stock.adobe.com
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Berlin – Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) baut ihre Beratungskanäle aus. Ab dem 13. April sollen Anfragen auch schriftlich per E-Mail eingereicht werden können. Dafür hat die Stiftung, die im Frühjahr 2024 ihre Arbeit aufgenommen hat, nun eine spezielle Plattform geschaffen.

Eine Registrierung ist dafür nicht notwendig. Es braucht lediglich eine E-Mail-Adresse, die auf der Anmeldeplattform eingegeben werden muss. Ratsuchende müssen kein Passwort vergeben – die Anmeldung und der Login erfolgen über einen sogenannten „Magic Link“.

Um Anonymität zu sichern, kann diese Adresse nach Angaben der Stiftung UPD auch nicht vom Beratungsteam eingesehen werden. Möglich ist es dort künftig, Anhänge und Unterlagen zu hinterlassen – unabhängig von der Tages- und Nachtzeit.

Zusätzlich zur schriftlichen Beratung per E-Mail über das Onlineportal soll auch eine Beratung per Brief datenschutzkonform ermöglicht werden. Start soll dafür im ersten Halbjahr 2026 sein. In Arbeit befindet sich noch die Videoberatung, die im zweiten Halbjahr 2026 an den Start gehen könnte.

Die Vorständin der Stiftung UPD, Katharina Graffmann-Weschke, sagte dem Deutschen Ärzteblatt, man entwickle „einen Kanal nach dem anderen“. Es solle den Menschen ermöglicht werden, in der Form mit der Stiftung UPD zu kommunizieren, wie sie es selbst wollten.

Derzeit sind die Telefonberatung und die Vor-Ort-Beratung in Deutschland an einer Reihe von Standorten möglich. Letzteres bezeichnete Graffmann-Weschke als „einen Schatz“. Die persönliche Vor-Ort-Beratung hatte in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Der Stiftung UPD hatte der Gesetzgeber aber den Auftrag erteilt, dass sie in jedem Bundesland einen Standort haben muss.

Inzwischen gibt es nach Angaben der Stiftung UPD Vor-Ort-Beratungen an 18 Standorten in 15 Städten und 13 Bundesländern – Berlin-Schöneberg, Berlin-Hellersdorf, Berlin-Spandau, Chemnitz (mit zwei Standorten), Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Greifswald, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Nürnberg und Stuttgart.

Im März 2026 soll eine Beratungsstelle in Bielefeld hinzukommen, die in Kooperation mit dem Gesundheitsladen vor Ort betrieben wird. Die nächsten Beratungsstellen sind für Bremen, Frankfurt am Main und Saarbrücken in der Vorbereitung. Neben den eigenen Beratungsstellen setzt die Stiftung UPD auch auf Kooperationen und Netzwerke. Sie vermittelt die Ratsuchenden dann zum Beispiel weiter – etwa an Patientenorganisationen und die Selbsthilfe.

Zuwachs bei Beratungskontakten

Aus Sicht der Stiftung erfreulich entwickelt haben sich die Beratungszahlen. Im Vergleich zum ersten Aufbaujahr 2024 haben sich die Kontakte zu Ratsuchenden im Jahr 2025 in etwa verdoppelt – von rund 24.000 auf etwa 48.000. Auch die Anzahl von Vor-Ort-Beratungen ist demnach gestiegen. Im vergangenen Jahr haben mehr als 500 Menschen eine Beratungsstelle der Stiftung UPD aufgesucht.

Die alte UPD gGmbH – der Vorgänger der Stiftung UPD – hatte die Beratungszahlen im Jahr 2022 mit insgesamt 124.000 angegeben. Im Coronajahr 2020 waren es 172.000 Beratungen.

Graffmann-Weschke wies darauf hin, dass die Zahlen nicht unmittelbar vergleichbar seien. Die Stiftung zähle die Menschen, die Beratung suchten als einen Kontakt. Das gelte auch, wenn diese mehrere Beratungsanliegen hätten oder mit mehreren Beratern gesprochen hätten. Die UPD gGmbH, die zum privaten Gesundheitskonzern Sanvartis gehörte, habe hingegen die Beratungsanliegen als getrennte Fälle gezählt, ebenso die Beratungen durch mehrere Berater.

In den Beratungen selbst ging es im Jahr 2024 inhaltlich in 22 Prozent der Fälle um Probleme mit Krankenkassenleistungen. Dabei dominierten Fragen zum Krankengeld, das seit Jahren ein wiederkehrendes Beratungsthema der UPD ist.

16 Prozent entfielen auf Patientenrechte und Berufspflichten, in 13 Prozent ging es um psychosoziale Beratung. Der Zugang zu Leistungserbringern war in sieben Prozent ein Beratungsthema. Wie sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungsarbeit im vergangenen Jahr entwickelt haben, soll ein Report zeigen, der in diesem Jahr vorgelegt werden soll.

Stiftung musste Mittel zurück an die Kassen zahlen

Dass sich die Stiftung UPD noch im Aufbau befindet, lässt sich nicht nur an den Beratungszahlen, sondern auch an den verwendeten Mitteln ablesen. Die finanziellen Zuwendungen, die die Stiftung vom GKV-Spitzenverband erhält, konnten im ersten Aufbaujahr nicht ausgeschöpft werden. So flossen rund zehn Millionen Euro an Haushaltsmitteln zurück an den Kassenverband.

Die Stiftung UPD bekommt für ihre Aufgaben pro Jahr 15 Millionen Euro. Im Jahr 2024 kam das Geld allein vom GKV-Spitzenverband. Seit Januar 2025 beteiligt sich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mit 1,1 Millionen Euro an der Finanzierung. Wie viele Mittel im vergangenen Jahr an Haushaltsresten übrig geblieben sind, ist noch unklar. Die Jahresabschlussrechnung der Stiftung ist noch nicht erstellt.

Ob sich laufende Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten – eine Altlast aus der Frage, ob es sich bei der Abwicklung der UPD gGmbH und dem anschließenden Aufbau der Stiftung UPD um einen Betriebsübergang handelt – als finanzielle Belastung entpuppt haben, ist aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses ebenfalls noch nicht zu beantworten.

Offen bleibt damit auch, wie viel Geld für Vergleiche geflossen sind und auf welche Summe sich die Anwaltskosten belaufen. All das muss nach Aussagen der Stiftung UPD noch ermittelt werden.

Anhängig sind nach Aussagen der Stiftung UPD derzeit aber weniger als eine Handvoll Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt hatte es ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gegeben, bei dem ein eindeutiger Betriebsübergang festgestellt worden war. Die Politik hatte dies allerdings damals als nicht gewollt bezeichnet.

Graffmann-Weschke betonte, der Aufbau der Stiftung habe in einzelnen Bereichen mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Die Gründe dafür seien vielfältig und lägen vor allem in strukturellen Rahmenbedingungen.

Als gemeinnützige Stiftung sei man etwa verpflichtet, wirtschaftlich und verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Beitragsmitteln umzugehen. Das bedeute unter anderem, dass Leistungen, die vergeben werden, in der Regel ausgeschrieben werden müssten – zum Teil europaweit. Entsprechende Verfahren seien formal gebunden und mit festen Fristen verbunden, hieß es.

Grundsätzlich kann es aus Sicht von Graffmann-Weschke nie einen abgeschlossenen Zustand der Stiftungsarbeit geben. „Wir entwickeln unsere Angebote und Strukturen fortlaufend entlang der Bedarfe der Ratsuchenden weiter“, sagte die Stiftungsvorständin.

may/bee

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