Streit um Medizinstudierende aus Polen spitzt sich zu

Postdam – Der Streit um die Erteilung der Approbation in Deutschland für Medizinabsolventen aus Polen geht in eine neue Runde. Heute hat sich erneut der Gesundheitsausschuss des Brandenburger Landtags mit dem Problem befasst.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) wies im Ausschuss Vorwürfe zurück, dass das Land die Zulassung verhindere und Regelungen zu eng auslege. Man suche weiter nach Lösungen, aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen gebe es keine Möglichkeit, für eine Erteilung der Approbation zu sorgen. Sie favorisiere eine Ausnahmeregelung, wie sie in Österreich und Frankreich mit der EU-Kommission erzielt worden sei.
Bereits vorgestern hatte sie ihre Position vor der Presse ausführlich erläutert. Brandenburg brauche junge Ärzte und man sei froh, dass Absolventen, die in Polen Medizin studiert hätten, in Brandenburg arbeiten wollten, sagte Nonnemacher. „Aber für die Anerkennung von polnischen Abschlüssen gibt es rechtliche Vorgaben der Europäischen Union, die wir selbstverständlich auch in Brandenburg bei der Erteilung der Approbation und einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beachten müssen.“
Brandenburg sei sehr an einer gemeinsamen Lösung der Anerkennungspraxis interessiert und hätte deshalb in den vergangenen Monaten zahlreiche Initiativen ergriffen, betonte die Ministerin. Unter anderem habe sich das Ministerium an die polnischen Gesundheitsbehörden gewandt und um die notwendigen Präzisierungen gegenüber der EU-Kommission gebeten.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe das Thema bei einem Besuch seines polnischen Amtskollegen in Warschau Ende Januar angesprochen und stehe weiter in Kontakt mit dem polnischen Ministerium. Derzeit erwarte man die Antworten von polnischer Seite. Eine Lösung sei noch nicht in Sicht, aber auch nicht banal, sagte Nonnemacher.
Brandenburg: Richtlinie ist eindeutig
„Es obliegt nicht dem Land Brandenburg von der EU-Richtlinie abzuweichen“, bekräftigte vorgestern auch Michael Ranft, Staatssekretär für Soziales, Gesundheit und Integration im Brandenburger Ministerium.
Laut der Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Europäischen Union gelte in Polen eine ärztliche Ausbildung erst dann als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz und die mündliche Prüfung LEK beigebracht wird.
„Sämtlichen Antragstellenden, die eine ärztliche Ausbildung in Polen nach polnischem Recht abgeschlossen haben, wird die Approbation im Wege der automatisierten Anerkennung erteilt, sofern sie die in der Richtlinie verbindlich festgelegten Kriterien erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen“, erläuterte er.
Dies löst jedoch nicht das Problem für die 20 deutschen Medizinabsolventen, die im Juni 2019 ihr Medizinstudium in Polen erfolgreich abgeschlossen haben. Sie haben die deutsche Approbation bislang nicht erhalten, weil ihnen das polnische „Staz podyplowy“ (Staz) und das LEK fehlen.
Beide zusätzlichen Bescheinigungen hatte Polen erst im April 2019 in die Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie (BQ-RL) aufnehmen lassen und dadurch die Anforderungen an eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikation zum Arzt erhöht. Den Medizinstudierenden war dies offensichtlich nicht bewusst.
Die Brandenburger Approbationsbehörde hatte dementprechend Anträge auf Approbation von Absolventen der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin (PUM) als unvollständig zurückgewiesen und die Absolventen aufgefordert, die noch fehlenden Bescheinigungen beizubringen.
Eine Notwendigkeit, diese beiden neuen Bescheinigungen zu erbringen, sehen die Medizinstudierenden, das Asklepios-Klinikum Uckermark und die Pommersche Medizinische Universität in Stettin jedoch nicht.
Gutachten stützt Medizinabsolventen
Gestützt wird diese Auffassung durch ein Europarechtsgutachten von Stefan Korte, Professor für Öffentliches Recht & Öffentliches Wirtschaftsrecht der Technischen Universität Chemnitz. Das Gutachten, das in Brandenburg vom Gesundheits- und Europaministerium geprüft werden soll, wurde heute den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Brandenburuger Landtags überreicht, wie das Deutsche Ärzteblatt erfuhr.
Die privat aus Betroffenenkreisen in Auftrag gegebene Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Behörden in Brandenburg eine Approbation erteilen müssten. Korte schreibt, dass eine automatische Anerkennung des in Polen abgeschlossenen Arztstudiums zwar nicht in Betracht komme, weil die seit Kurzem geforderten zusätzlichen Bescheinigungen Staz und LEK zwingender Bestandteil der polnischen Qualifikationsvoraussetzungen seien. Eine Anerkennung in Deutschland sei nach Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie folglich nicht möglich.
Allerdings betont er zugleich, dass im vorliegenden Fall durch die Ergänzungen auf polnischer Seite Grundfreiheiten der EU in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit verletzt würden. Auch gebe es keinen Rechtfertigungsgrund, die Approbation zu verweigern. Die medizinische Berufsqualifikation diene in aller Regel dem Schutz des Patienten vor unqualifizierten Eingriffen in seine körperliche Integrität.
Diesen Rechtfertigungsgrund könne man beim LEK nicht heranziehen, weil es auf die Rechts- beziehungsweise Sachlage in Polen zugeschnitten sei, wie dessen Inhalt (Medizinrecht und -ethik in Polen) zeigten. Beim Staz sei zu berücksichtigen, dass dieses dem in das Studium integrierten Praktischen Jahres entspreche.
Im Ergebnis verletzt die Nichtapprobation die Arbeitnehmerfreizügigkeit beziehungsweise die Niederlassungsfreiheit, weil sich die Forderung nach einer Beibringung von Staz und LEK „weder auf einen sachlichen Grund stützen lässt noch geeignet oder erforderlich ist“, schreibt Korte. Hinzu komme, dass die derzeitige Ausgestaltung der Rechtslage in Polen den Vertrauensschutzgrundsatz verletze, so dass die Nichtapprobation auch deshalb grundfreiheitswidrig sei.
Medizinstudierende, das Asklepios-Klinikum Uckermark und die Pommersche Medizinische Universität in Stettin sind ebenfalls der Auffassung, dass Absolventen eines polnischen Medizinstudienganges, die in Deutschland den Arztberuf ausüben wollen, nur das Diplom zum Nachweis ihrer Ausbildung benötigen. Diese Auffassung vertrete auch das polnische Gesundheitsministerium, betont der Asklepios-Konzern und verweist darauf, dass junge Ärzte aus Polen überall arbeiten dürften, nur nicht in Brandenburg.
Nonnemacher betonte im Gesundheitsausschuss heute, dass ihr kein EU-Land bekannt sei, das die Approbation erteilen würde. Sie erklärte sich aber bereit, dies zu überprüfen. Die Ministerin bat darum, ihr die EU-Länder, die die Approbation ohne Staz und LEK erteilten, schriftlich mitzuteilen.
Vorgestern hatte sie vor allem auch bemängelt, dass das polnische Gesundheitsministerium nicht bereit sei, die im April 2019 gegenüber der EU-Kommission mitgeteilte Änderung des Anhangs der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie formell rückgängig zu machen.
Für Brandenburg heiße das: Fehlt einer der Nachweise, liegt keine abgeschlossene Ausbildung nach polnischem Recht vor. Und somit kann auch deren Gleichwertigkeit nicht automatisch festgestellt werden. „Eine Approbatinsbehörde würde rechtswidrig handeln, wenn sie im Rahmen eines automatisierten Anerkennungsverfahrens Approbationen ohne Vorlage von Staz und LEK ausstellen würde“, sagte Ranft.
Um den Konflikt beizulegen, habe Brandenburg bereits im Sommer 2019 sowohl den Studierenden als auch Asklepios vorgeschlagen, dass die Betroffenen zunächst auf Grundlage der Bundesärzteordnung eine Erlaubnis zur Beendigung der ausländischen Ausbildung unter „Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes“ erhalten könnten.
Die Antragstellenden hätten dann das Staz in den Asklepios-Kliniken absolvieren können, es anerkennen lassen im polnischen Gesundheitsministerium und nach Absolvierung der auch in englischer Sprache angebotenen mündlichen Abschlussprüfung LEK die Approbation erhalten können, heißt es im Brandenburger Gesundheitsministerium. Aber weder die Antragstellenden noch der kooperierende Klinikträger sei auf diesen Lösungsweg eingegangen.
Nach Einschätzung des Ministeriums kommen noch weitere Lösungsmöglichkeiten in Betracht. Möglich sei eine Änderung des entsprechenden Passus der Berufsanerkennungsrichtlinie durch Polen. Da dieser aber aufgrund von arbeitsmarktpolitischen Erwägungen eingeführt wurde, sei dies wenig wahrscheinlich.
Darüber hinaus ist demnach auch eine Ausnahmeregelung möglich, wie sie offensichtlich Österreich und Frankreich mit der EU-Kommission erzielt haben. Dort gilt: Wer das Land nach abgeschlossenem Studium verlässt, kann anderswo in der EU eine automatische Anerkennung erhalten. In Österreich und Frankreich erhalten die Studienabsolventen hingegen die Approbation erst nach einer abgeschlossenen Weiterbildung. Dieser Weg wäre jedoch von Polen einzuschlagen und mit der Europäischen Kommission zu klären.
Letztlich wäre auch ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über eine Abweichung von der Berufsanerkennungsrichtlinie möglich. Die Umsetzung der Optionen liege allerdings nicht in den Händen der Approbationsbehörden, hieß es aus Brandenburg.
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