Politik

Streit um Approbation: Polen will EU-Richtlinie nicht ändern

  • Dienstag, 25. Februar 2020
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Warschau/Berlin – Polen will keine Änderungen an den Regelungen vornehmen, mit der das Land im vergangenen Jahr die Approbationsvoraussetzungen für Mediziner verschärft hat. Das hat das polnische Gesundheitsministerium erneut klargestellt. Es plane nicht die Ab­schaff­ung der in eine EU-Richtlinie aufgenommenen zwei Zusätze, teilte das Ministe­ri­um jetzt in Warschau mit.

Im April 2019 hatte Polen zwei zusätzliche Prüfungen zur Vorausset­zung für eine Appro­bation als Arzt in Polen gemacht. Es braucht seitdem eine Bescheini­gung über das 13-mo­natige Staz, das in etwa mit dem ehemaligen Arzt im Praktikum in Deutschland ver­gleichbar ist, und eine mündliche Prü­fung LEK zu Medi­zin­recht und Ethik in Polen.

Damit gilt laut der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Euro­päi­schen Union in Polen eine ärzt­liche Ausbildung erst dann als ab­ge­schlossen, wenn ne­ben dem Diplom der ausbil­den­den Universität zusätzlich noch LEK und Staz absol­viert wurden.

Die EU-Anerkennungsrichtlinie wiederum sieht vor, dass eine automatische Approbation in der EU nur dann erfolgen kann, wenn alle Voraussetzungen für die ärztliche Approbat­ion auch in dem jeweiligen Land erfüllt sind, in dem das Studium abgeschlossen wurde. Deutsche Medizinstudierende aus Polen müssten demnach Staz und LEK nachweisen.

Polen selbst hält das aber nicht für erforderlich. Beide Prüfungen sind dem polnischen Ge­sund­heits­mi­nis­terium zufolge nur dann für deutsche Absolventen zwingend notwen­dig, wenn diese in Polen arbeiten wollen. Für eine Approbation im Ausland ist das nach Ansicht Polens nicht der Fall.

Den Approbations­be­hörden und den Landesgesundheitsministerien in Deutschland reicht diese Aussage nicht aus. Ihnen fehlt die nötige Rechtssicherheit. Eine automatische Aner­kennung des Ab­schlusses und eine Erteilung der Approbation sei nicht möglich, heißt es.

Medizinabsol­venten und ein von diesen in Auftrag gegebenes Rechts­gut­achten kommen hingegen zu dem Ergeb­nis, dass die Appro­bation den­noch erteilt wer­den könnte. Das Gutachten verweist auf die Verletzung von EU-Grundrechten durch die Änderungen in Polen.

Betroffene Medizinabsolventen aus Polen gibt es nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes unter anderem in Brandenburg, Mecklen­burg-Vor­pommern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die genaue Zahl der Betroffenen ist allerdings noch unklar.

Die Bundesländer sind teils dabei, mit dem pol­nischen Gesundheitsministerium und dem Bun­desministerium für Gesundheit (BMG) nach Lösungen zu suchen. Ein zwischenstaat­li­ches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Berufs­an­erkennung wie es etwa in Österreich existiert, ist aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland aus Sicht des BMG nicht möglich.

In Deutschland würden die Länder über die Berufsaner­kenn­ung entscheiden. Auch könn­ten in einem solchen Abkommen keine Abweichungen von der Berufsanerken­nungs­richt­linie vereinbart werden, da Deutschland an europarechtliche Regelungen ge­bunden sei, hieß es.

Brandenburg und Hamburg hatten den Medizinabsolventen zuletzt vorgeschlagen, das LEK in Deutschland zu absolvieren und sich in Polen anerkennen zu lassen – und die Staz-Prüfung in Polen nachzuholen. Danach sei eine Approbation möglich, so die Ein­schätzung der beiden Länderministerien.

may/dpa

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