Streit um Approbation: Polen will EU-Richtlinie nicht ändern

Warschau/Berlin – Polen will keine Änderungen an den Regelungen vornehmen, mit der das Land im vergangenen Jahr die Approbationsvoraussetzungen für Mediziner verschärft hat. Das hat das polnische Gesundheitsministerium erneut klargestellt. Es plane nicht die Abschaffung der in eine EU-Richtlinie aufgenommenen zwei Zusätze, teilte das Ministerium jetzt in Warschau mit.
Im April 2019 hatte Polen zwei zusätzliche Prüfungen zur Voraussetzung für eine Approbation als Arzt in Polen gemacht. Es braucht seitdem eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz, das in etwa mit dem ehemaligen Arzt im Praktikum in Deutschland vergleichbar ist, und eine mündliche Prüfung LEK zu Medizinrecht und Ethik in Polen.
Damit gilt laut der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Europäischen Union in Polen eine ärztliche Ausbildung erst dann als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch LEK und Staz absolviert wurden.
Die EU-Anerkennungsrichtlinie wiederum sieht vor, dass eine automatische Approbation in der EU nur dann erfolgen kann, wenn alle Voraussetzungen für die ärztliche Approbation auch in dem jeweiligen Land erfüllt sind, in dem das Studium abgeschlossen wurde. Deutsche Medizinstudierende aus Polen müssten demnach Staz und LEK nachweisen.
Polen selbst hält das aber nicht für erforderlich. Beide Prüfungen sind dem polnischen Gesundheitsministerium zufolge nur dann für deutsche Absolventen zwingend notwendig, wenn diese in Polen arbeiten wollen. Für eine Approbation im Ausland ist das nach Ansicht Polens nicht der Fall.
Den Approbationsbehörden und den Landesgesundheitsministerien in Deutschland reicht diese Aussage nicht aus. Ihnen fehlt die nötige Rechtssicherheit. Eine automatische Anerkennung des Abschlusses und eine Erteilung der Approbation sei nicht möglich, heißt es.
Medizinabsolventen und ein von diesen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass die Approbation dennoch erteilt werden könnte. Das Gutachten verweist auf die Verletzung von EU-Grundrechten durch die Änderungen in Polen.
Betroffene Medizinabsolventen aus Polen gibt es nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes unter anderem in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die genaue Zahl der Betroffenen ist allerdings noch unklar.
Die Bundesländer sind teils dabei, mit dem polnischen Gesundheitsministerium und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach Lösungen zu suchen. Ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Berufsanerkennung wie es etwa in Österreich existiert, ist aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland aus Sicht des BMG nicht möglich.
In Deutschland würden die Länder über die Berufsanerkennung entscheiden. Auch könnten in einem solchen Abkommen keine Abweichungen von der Berufsanerkennungsrichtlinie vereinbart werden, da Deutschland an europarechtliche Regelungen gebunden sei, hieß es.
Brandenburg und Hamburg hatten den Medizinabsolventen zuletzt vorgeschlagen, das LEK in Deutschland zu absolvieren und sich in Polen anerkennen zu lassen – und die Staz-Prüfung in Polen nachzuholen. Danach sei eine Approbation möglich, so die Einschätzung der beiden Länderministerien.
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