Politik

Probleme mit Approbation auch in Hamburg und Mecklen­burg-Vorpommern

  • Donnerstag, 20. Februar 2020
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Berlin – In Brandenburg gibt es seit Wochen Streit um die Erteilung der Approbation in Deutschland für Medizinabsolventen aus Polen. Wie Recherchen des Deutschen Ärzte­blattes (DÄ) zeigen, bestehen die Probleme auch in Hamburg und Mecklenburg-Vor­pommern.

Hintergrund ist, dass Polen im vergangenen Jahr nationales Recht verändert hat. Damit gilt laut der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Euro­päi­schen Union in Polen eine ärzt­liche Ausbildung erst dann als ab­ge­schlossen, wenn neben dem Diplom der ausbil­den­den Universität zusätzlich noch zwei weitere Prüfungen absol­viert wurden.

Es braucht seitdem eine Bescheini­gung über das 13-monatige Staz, das in etwa mit dem ehemaligen Arzt im Praktikum in Deutschland vergleichbar ist, und einer mündlichen Prü­fung LEK zu Medi­zin­recht und Ethik in Polen. Beide Prüfungen sind dem polnischen Gesundheitsministerium zufolge nur dann für deutsche Absolventen zwingend notwen­dig, wenn diese in Polen arbeiten wollen. Für eine Approbation im Ausland ist das nach Ansicht Polens nicht der Fall.

Die EU-Richtlinie ändern wollte Polen bisher aber nicht. Das hat zur Folge, dasss über die Auslegung der EU-Richtlinie seitdem in Deutschland gestritten wird. Den Approbations­be­hörden und den Landesgesundheitsministerien fehlt die nötige Rechtssicherheit. Eine automatische Anerkennung des Ab­schlusses und eine Erteilung der Approbation sei nicht möglich, heißt es. Medizinabsol­venten und ein von diesen in Auftrag gegebenes Rechts­gut­achten kommen hingegen zu dem Ergeb­nis, dass die Appro­bation den­noch erteilt wer­den könnte.

Während die Debatte sich bislang vor allem um Brandenburg drehte, zeigt sich nun, dass auch andere Bundesländer von dem Problem betroffen sind. In Hamburg liegen vier An­träge auf Approbationserteilung vor, die von der Rechtsände­rung in Polen betroffen sind, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit dem Deutschen Ärzteblatt be­stätigte. Die Prob­leme seien seit August 2019 bekannt.

Wie sie weiter erklärte, habe die Hamburger Approbationsbehörde zunächst Approbatio­nen erteilt. So seien in der ersten Jahreshälfte 2019 vier Anträge nach Bestätigung der polnischen Ärztekammer, wonach eine Ausbildung nach dem Anhang V der Richtlinie 2005/36/EU vorliege, positiv beschieden worden, so die Sprecherin.

Nach einem Hinweis der zuständigen Behörde in Brandenburg, dass diese Aussage sich lediglich auf das abgeschlossene Studium und nicht auch auf das Vorliegen der zu­sätzlich im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EU geforderten Nachweise (LEK und Staz) beziehe, habe man in Hamburg die Entscheidungspraxis geändert.

Hamburg hatte wie auch Brandenburg zwischenzeitlich Kontakt mit dem polnischen Ge­sund­heitsministerium sowie mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufge­nommen, um mit dortiger Hilfe die Rechtslage zu klären.

Als Lösung schwebt Hamburg – wie auch Brandenburg – vor, dass die Medizinabsolven­ten das Staz quasi analog in Deutschland absolvieren und sich in Polen dann als Staz an­erkennen lassen sollen. Darüber hinaus sollten sie in Polen das LEK ablegen. Danach könne die Approbation erteilt werden, hieß es.

Alternativ seien ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über eine Abweichung von der Richtlinie 2005/36/EU oder die Änderung der Notifizie­rung im Anhang V der EU-Richtlinie durch Polen eine Variante. Die Sprecherin machte deutlich, dass ein zwischenstaatliches Abkommen seitens des Bundes unter der Federfüh­rung des BMG vereinbart werden müsste.

Hamburg Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits Anfang Januar in dieser Angelegenheit um Unterstützung und Klä­rung der europarechtli­chen Fragen mit Polen gebeten, „um zeitnah eine für alle Betroffe­nen tragbare und posi­tive Lösung finden zu können“.

Spahn soll das Problem bei einem Besuch seines polni­schen Amtskollegen in Warschau Ende Januar angesprochen haben. Ob es weitere Gespräche gibt, dazu wollte sich das Ministerium nicht äußern. Die bisher vorgeschla­ge­nen Lösungen für ein Abkommen sind aber offenbar vom Tisch.

Ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Berufs­an­erkennung sei aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands rechtlich nicht möglich, sagte eine BMG-Sprecherin. In Deutschland würden die Länder über die Berufsaner­kenn­ung entscheiden. Zuständig seien die Länder.

Auch könnten in einem solchen Abkommen keine Abweichungen von der Berufsanerken­nungs­richtlinie vereinbart werden, da Deutschland an europarechtliche Regelungen ge­bunden sei. Aus Mecklenburg-Vorpommern gab es auf Anfrage keine Stellungnahme.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung