Probleme mit Approbation auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

Berlin – In Brandenburg gibt es seit Wochen Streit um die Erteilung der Approbation in Deutschland für Medizinabsolventen aus Polen. Wie Recherchen des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) zeigen, bestehen die Probleme auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Hintergrund ist, dass Polen im vergangenen Jahr nationales Recht verändert hat. Damit gilt laut der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Europäischen Union in Polen eine ärztliche Ausbildung erst dann als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch zwei weitere Prüfungen absolviert wurden.
Es braucht seitdem eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz, das in etwa mit dem ehemaligen Arzt im Praktikum in Deutschland vergleichbar ist, und einer mündlichen Prüfung LEK zu Medizinrecht und Ethik in Polen. Beide Prüfungen sind dem polnischen Gesundheitsministerium zufolge nur dann für deutsche Absolventen zwingend notwendig, wenn diese in Polen arbeiten wollen. Für eine Approbation im Ausland ist das nach Ansicht Polens nicht der Fall.
Die EU-Richtlinie ändern wollte Polen bisher aber nicht. Das hat zur Folge, dasss über die Auslegung der EU-Richtlinie seitdem in Deutschland gestritten wird. Den Approbationsbehörden und den Landesgesundheitsministerien fehlt die nötige Rechtssicherheit. Eine automatische Anerkennung des Abschlusses und eine Erteilung der Approbation sei nicht möglich, heißt es. Medizinabsolventen und ein von diesen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass die Approbation dennoch erteilt werden könnte.
Während die Debatte sich bislang vor allem um Brandenburg drehte, zeigt sich nun, dass auch andere Bundesländer von dem Problem betroffen sind. In Hamburg liegen vier Anträge auf Approbationserteilung vor, die von der Rechtsänderung in Polen betroffen sind, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte. Die Probleme seien seit August 2019 bekannt.
Wie sie weiter erklärte, habe die Hamburger Approbationsbehörde zunächst Approbationen erteilt. So seien in der ersten Jahreshälfte 2019 vier Anträge nach Bestätigung der polnischen Ärztekammer, wonach eine Ausbildung nach dem Anhang V der Richtlinie 2005/36/EU vorliege, positiv beschieden worden, so die Sprecherin.
Nach einem Hinweis der zuständigen Behörde in Brandenburg, dass diese Aussage sich lediglich auf das abgeschlossene Studium und nicht auch auf das Vorliegen der zusätzlich im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EU geforderten Nachweise (LEK und Staz) beziehe, habe man in Hamburg die Entscheidungspraxis geändert.
Hamburg hatte wie auch Brandenburg zwischenzeitlich Kontakt mit dem polnischen Gesundheitsministerium sowie mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgenommen, um mit dortiger Hilfe die Rechtslage zu klären.
Als Lösung schwebt Hamburg – wie auch Brandenburg – vor, dass die Medizinabsolventen das Staz quasi analog in Deutschland absolvieren und sich in Polen dann als Staz anerkennen lassen sollen. Darüber hinaus sollten sie in Polen das LEK ablegen. Danach könne die Approbation erteilt werden, hieß es.
Alternativ seien ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über eine Abweichung von der Richtlinie 2005/36/EU oder die Änderung der Notifizierung im Anhang V der EU-Richtlinie durch Polen eine Variante. Die Sprecherin machte deutlich, dass ein zwischenstaatliches Abkommen seitens des Bundes unter der Federführung des BMG vereinbart werden müsste.
Hamburg Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits Anfang Januar in dieser Angelegenheit um Unterstützung und Klärung der europarechtlichen Fragen mit Polen gebeten, „um zeitnah eine für alle Betroffenen tragbare und positive Lösung finden zu können“.
Spahn soll das Problem bei einem Besuch seines polnischen Amtskollegen in Warschau Ende Januar angesprochen haben. Ob es weitere Gespräche gibt, dazu wollte sich das Ministerium nicht äußern. Die bisher vorgeschlagenen Lösungen für ein Abkommen sind aber offenbar vom Tisch.
Ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Berufsanerkennung sei aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands rechtlich nicht möglich, sagte eine BMG-Sprecherin. In Deutschland würden die Länder über die Berufsanerkennung entscheiden. Zuständig seien die Länder.
Auch könnten in einem solchen Abkommen keine Abweichungen von der Berufsanerkennungsrichtlinie vereinbart werden, da Deutschland an europarechtliche Regelungen gebunden sei. Aus Mecklenburg-Vorpommern gab es auf Anfrage keine Stellungnahme.
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