Politik

Theiss: Primärversorgungssystem bringt keine unmittelbaren Einsparungen

  • Mittwoch, 14. Januar 2026
/morganka, stockadobecom
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Berlin – Relevante Einsparungen sind offenbar zeitnah von der Umsetzung eines Primärversorgungssystems nicht zu erwarten. Das sagte Hans Theiss (CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, gestern im Rahmen einer Veranstaltung des AOK-Bundesverbands.

Auch von einer Notfallreform erwarte er nur moderate Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von „ein bis zwei Milliarden“ in den kommenden Jahren. Angesichts der finanziellen Lage der GKV müsse man deshalb neben der Arzneimittelindustrie und den Leistungserbringern auch die Patientinnen und Patienten in die Verantwortung nehmen, so Theiss.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, stimmte insofern zu, als das es beim Primärversorgungssystem nicht vorrangig um Einsparungen gehe. Die zu erwartenden Effizienzsteigerungen würden allerdings mittelfristig zumindest helfen, einen weiteren Anstieg der GKV-Ausgaben abzudämpfen.

Um genau diese Effizienzsteigerungen müsse es prioritär gehen – und eben nicht um Instrumente, mehr Geld ins System zu bekommen, so Reimann. Der der Einführung eines Primärversorgungssystems folgende Transformationsprozess werde aber „einige Jahre dauern“.

Ähnlich schätzte Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, die Entwicklung ein: Für Einsparungen, die er durchaus erwarte, seien Jahre erforderlich. Angesichts dieser Zeitspannen müsse es noch dieses Jahr ein Gesetzbeschluss geben – hier war sich das Podium einig.

Theiss verwies darauf, dass es Ende Januar im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein erstes Treffen mit den Akteuren geben soll. Zur weiteren Meinungsbildung für die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzes solle außerdem eine gesundheitspolitische Delegationsreise nach Finnland und Norwegen im kommenden Monat beitragen.

Zu vielen Aspekten befinde man sich noch in der Findungs- und Austauschphase, sagte er. „Noch nicht festgelegt“ habe er persönlich sich beispielsweise, was den Grad der Verpflichtung für Patientinnen und Patienten innerhalb eines Primärversorgungssystems betreffe.

Ohne Verbindlichkeit werde das System nicht funktionieren, warnte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Zu beachten sei bei einem verpflichtenden Einschreibemodell allerdings, dass zwar für die Mehrheit der Patienten eine hausärztliche Praxis die primäre Anlaufstelle darstelle – aber eben nicht für alle. Für bestimmte Konstellationen sollten deshalb auch andere Bezugsärztinnen und -ärzte die Koordination übernehmen.

Auch der Gesundheitspolitiker Armin Grau (Grüne) betonte, für gewisse Versorgungsbedarfe – etwa bei rheumatologischen Erkrankungen – könne man von der strikten Festlegung von Hausarztpraxen als zentralen Anker im Primärversorgungssystem abweichen.

Bezüglich solcher Sonderfälle sei er „auf Vorschläge aus der Ärzteschaft gespannt“, so Theiss. Beier warnte in diesem Zusammenhang, mehrere Bezugsärzte dürfe es nicht geben. Von der Grundidee einer koordinierenden Instanz abzuweichen, würde einen „Kardinalfehler“ darstellen, da dann ein Kernelement von Primärversorgungssystemen nicht zur Entfaltung kommen könne.

Mit der digitalen Ersteinschätzung wurde ein weiteres zentrales Element des geplanten neuen Systems diskutiert. Klar sei, betonte Theiss, dass dieses Instrument eine wichtige Rolle einnehmen werde. Er sehe „enorm viel Potenzial“. Idealerweise, so sein Zielbild, werde künftig eine digital gestützte Ersteinschätzung regelhaft vor einem Arztkontakt in Anspruch genommen.

Eine solches Ersteinschätzungsinstrument müsse zwingend flächendeckend einheitlich zur Verfügung stehen, sagte AOK-Chefin Reimann. Nach einer Einsteuerung in die jeweils passende Versorgungsebene sollte der unter Umständen resultierende Arztkontakt fallabschließend erfolgen – und zwar möglichst in der Primärversorgung.

Mit der Ersteinschätzung und weiteren digitalen Tools sowie einer verstärkten Delegation könne man auch einen Beitrag dazu leisten, ein „Nadelöhr“ zu vermeiden, sagte Theiss. Er mache sich an dieser Stelle mit Blick auf die Kapazitäten der Hausärztinnen und -ärzte gewisse Sorgen.

Drehe man an den richtigen „zwei, drei Stellschrauben“, dann schaffe man das, stellte Beier klar. Er plädierte beispielsweise für den Wegfall des Quartalsbezuges. Multiprofessionelles Arbeiten könne ebenfalls zusätzliche Kapazitäten schaffen.

KV-Vizin Richter-Scheer stimmte dem zu und verwies hierzu darauf, dass man für die Implementierung von weitergehenden Teampraxismodellen Delegationsleistungen rechtssicher und abrechenbar ausgestalten müsse.

Generell sei im Zuge einer so umfassenden Neuordnung der ambulanten Versorgung, wie sie ein Primärversorgungssystem darstelle, eine „Umschichtung“ von finanziellen Mitteln erforderlich, bei welcher man auch die Fachärztinnen und -ärzte mitnehmen müsse. Richter-Scheer zeigte sich zuversichtlich, dass das KV-System eine solche Honorarreform stemmen kann.

aha

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