Inklusionsgesetz in Sachsen beschlossen

Dresden –- Der Landtag in Sachsen hat gestern das Sächsische Inklusionsgesetz beschlossen. Danach werden Wahlrechtsausschüsse abgeschafft, so dass auch Behinderte mit gerichtlich bestelltem Betreuer wählen können. Sie dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden.
Das Inklusionsgesetz löst das Integrationsgesetz von 2004 ab. „Es ist mehr als eine Namensänderung“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft sei in der Verfassung des Freistaates verankert und seit 1990 Gegenstand der Politik. Es brauche aber in den 2000er-Jahren einen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe.
Gehörlose haben künftig das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher bei Elternabenden und -gesprächen in Kita und Schule, Teilhabe bei Ehrenamt und Petitionen wird stärker gefördert und der Staat verpflichtet sich die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Außerdem werden hauptamtliche Inklusionsbeauftragte und ein Landesbeirat eingerichtet.
Laut Klepsch ist der Weg damit noch nicht zu Ende. „Die größten Barrieren sind noch immer in den Köpfen der Menschen“, sagte sie. Es brauche Begegnung auf Augenhöhe statt falsch verstandene Fürsorge. Es gebe noch viel zu tun, auch bei den Ministerien und Behörden.
Behindertenbeauftragter Stephan Pöhler kritisierte, dass es nicht gelang, die kommunale Ebene in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Damit würden die Erwartungen von immerhin gut 15 Prozent der Bevölkerung „ein ganzes Stück enttäuscht“.
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