Politik

Inklusionsgesetz in Sachsen beschlossen

  • Mittwoch, 3. Juli 2019
/bizoo_n, stockadobecom
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Dresden –- Der Landtag in Sachsen hat gestern das Sächsische Inklusionsgesetz be­schlossen. Danach werden Wahlrechtsausschüsse abgeschafft, so dass auch Behin­derte mit gerichtlich bestelltem Betreuer wählen können. Sie dürfen nach einem Be­schluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden.

Das Inklusionsgesetz löst das Integrationsgesetz von 2004 ab. „Es ist mehr als eine Namensänderung“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Das Ziel einer in­klusiven Gesellschaft sei in der Verfassung des Freistaates verankert und seit 1990 Gegenstand der Politik. Es brauche aber in den 2000er-Jahren einen Paradigmen­wechsel von der Fürsorge zur Teilhabe.

Gehörlose haben künftig das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher bei Eltern­abenden und -gesprächen in Kita und Schule, Teilhabe bei Ehrenamt und Petitionen wird stärker gefördert und der Staat verpflichtet sich die Arbeitsbedingungen zu ver­bessern. Außerdem werden hauptamtliche Inklusionsbeauftragte und ein Landesbeirat eingerichtet.

Laut Klepsch ist der Weg damit noch nicht zu Ende. „Die größten Barrieren sind noch immer in den Köpfen der Menschen“, sagte sie. Es brauche Begegnung auf Augen­höhe statt falsch verstandene Fürsorge. Es gebe noch viel zu tun, auch bei den Ministerien und Behörden.

Behindertenbeauftragter Stephan Pöhler kritisierte, dass es nicht gelang, die kommu­nale Ebene in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Damit würden die Erwartungen von immerhin gut 15 Prozent der Bevölkerung „ein ganzes Stück enttäuscht“.

dpa

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