Ärzteschaft

Übermittlungspauschale für eArztbriefe bleibt vorerst bestehen

  • Freitag, 5. Juli 2024
/natali_mis, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Übermittlungspauschale für elektronischen Arztbriefe (eArztbriefe) ändert sich erst einmal nichts. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

KBV und GKV-Spitzenverband wollten die weitere Entwicklung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes zu­nächst abwarten, hieß es von der KBV.

Hintergrund ist, dass der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung der eArzt­brief-Pauschale zu streichen.

Für Praxen bedeutet das, dass sie vorerst weiterhin eine Vergütung für das Übermitteln von eArztbriefen über einen KIM-Dienst erhalten.

Wie die KBV mitteilt, werden der Versand unverändert mit 28 Cent (GOP 86900) und der Empfang mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.

EB

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