Übermittlungspauschale für eArztbriefe bleibt vorerst bestehen

Berlin – Bei der Übermittlungspauschale für elektronischen Arztbriefe (eArztbriefe) ändert sich erst einmal nichts. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
KBV und GKV-Spitzenverband wollten die weitere Entwicklung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes zunächst abwarten, hieß es von der KBV.
Hintergrund ist, dass der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung der eArztbrief-Pauschale zu streichen.
Für Praxen bedeutet das, dass sie vorerst weiterhin eine Vergütung für das Übermitteln von eArztbriefen über einen KIM-Dienst erhalten.
Wie die KBV mitteilt, werden der Versand unverändert mit 28 Cent (GOP 86900) und der Empfang mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
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