Praxen müssen eArztbriefe ab 30. Juni empfangen können

Berlin – Spätestens ab 30. Juni sind laut Digital-Gesetz alle Arzt- und Psychotherapiepraxen verpflichtet, elektronische Arztbriefe empfangen zu können. Darauf macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam.
Die eArztbriefe waren zunächst eine freiwillige Anwendung, dann machte der Gesetzgeber sie mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz) verpflichtend. Dieses trat im März in Kraft.
Die KBV weist hierzu darauf hin, dass zwischenzeitlich die Richtlinie zum elektronischen Arztbrief angepasst wurde. Darin ist nun geregelt, dass eArztbriefe mindestens die Versichertendaten enthalten müssen, die auch beim Ersatzverfahren erhoben werden.
Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Kostenträgerkennung, Versichertenart, Postleitzahl des Wohnortes und Krankenversichertennummer. Die eArztbrief-Module der Praxissoftware müssen die Angaben beim eArztbrief automatisch hinzufügen. Die Software-Anbieter sind verpflichtet, die entsprechend angepasste Software beim Quartalswechsel bereitzustellen, wie die KBV betont.
Bereits jetzt müssen Praxen über das eArztbrief-Modul verfügen. Ansonsten wird laut den gesetzlichen Regelungen die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Davon ausgenommen sind Praxen, deren Software-Anbieter das eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.
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