Um Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe droht neuer Regierungsstreit
Berlin – In der Regierungskoalition droht neuer Streit um die Suizidbeihilfe. Nach Informationen der Rheinischen Post vom Freitag gibt es in der Union einen eigenen Gesetzentwurf. Er soll laut Zeitung das strafrechtliche Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung deutlich weiter fassen als der vom FDP-geführten Justizministerium bereits vorgelegte und vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge allein die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung verboten werden soll, nicht aber unentgeltliche und organisierte Suizid-Beihilfen. Diesen Entwurf billigte das Bundeskabinett bereits.
Der CDU-Parteitag hatte Anfang Dezember dagegen ein Verbot jeglicher Form organisierter Suizidbeihilfe beschlossen. Das wurde auch von der katholischen Kirche unterstützt. Auch die evangelische Kirche und die Bundesärztekammer befürchten, dass durch den Gesetzentwurf des Justizministeriums eine Grauzone entsteht, in der Sterbehilfevereine wie der des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch ihre Leistungen gegen Vereinsgebühren anbieten können.
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte seine Parteifreunde davor, „von vornherein auf Maximalpositionen zu beharren“. Bisher sei bei der Sterbehilfe strafrechtlich alles erlaubt, also auch, „den Tod anderer zum Geschäftsmodell zu machen“, sagte Krings dem Berliner Tagesspiegel vom Samstag. Das gemeinsam mit der FDP in die Wege geleitete Verbot gewerblicher Suizidbeihilfe wäre folglich schon mal ein erster „ganz wichtiger Schritt“.
Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sieht den alternativen Gesetzentwurf aus der Union kritisch. „Die bloße Zusammenfassung mehrerer Verbotsansätze ergibt noch kein überzeugendes Gesetz“, so Brysch. Im Bundestag seien dadurch keine Mehrheiten zu gewinnen. Seiner Ansicht nach wird die Kombination des Verbots der organisierten, geschäftsmäßigen und selbstsüchtigen Suizidförderung mit einem Vereinigungsgründungs- und Werbeverbot scheitern. Der Entwurf schieße mit dem Vereinigungs- und Werbeverbot über das Ziel hinaus. „So klar diese Zielsetzung sein mag, so offensichtlich sind auch die so entstehenden Widersprüche und verfassungsrechtlichen Bedenken“, meinte Brysch.
Laut dem alternativen Unions-Gesetzentwurf sollen jede Form organisierter Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und „die Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“ ausdrücklich verboten werden. „Das Auftreten von Organisationen, die eine 'Suizidbeteiligung' als Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert“, heißt es in dem Entwurf.
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