Vermischtes

Unicef beklagt große Defizite bei Kinderrechten in Deutschland

  • Montag, 4. April 2022
/Jacob Lund, stock.adobe.com
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Köln – Das UN-Kinderhilfswerk Unicef in Deutschland sieht gravierende Defizite bei der Umsetzung der Kinderrechte. Zwar seien seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor 30 Jahren viele Fortschritte erreicht worden, erklärte die Organisation. „Für zu viele Kinder bleiben aber zahlreiche Kinderrechte weiter außer Reichweite.“

„Schwerwiegend wirken sich insbesondere Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Gewalt auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus“, erklärte Unicef Deutschland weiter. Die Organisation bemängelte auch, dass die Kinderrechte bis heute nicht im Grundgesetz stehen.

Eine entsprechende Initiative war in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert; die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen will einen neuen Anlauf starten. Auch die Einführung einer Kindergrundsiche­rung, wie sie Unicef eben­falls verlangt, ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Unicef forderte zudem, „umfassendere Daten zur Situation von Kindern“ zu erheben und „zusätzliche Kin­derbeauftragte sowie Beschwerdestellen für Kinder“ einzurichten. Dies sei nötig, um „die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in Politik und Verwaltung zu verankern“. Hierfür fehlten bislang die Strukturen.

Zu den weiteren Forderungen der Organisation gehören der Ausbau des Angebots an Ganztagsbetreuung für Kinder sowie „nachhaltige Aufklärungskampagnen und gezielte Prävention“ gegen Gewalt an Kindern. Junge Menschen sollten zudem stärker als Experten und Expertinnen in eigener Sache anerkannt werden.

Die Politik müsse „das Wohl von Kindern endlich in den Mittelpunkt stellen“, erklärte der Vorstandsvor­sitzende von Unicef Deutschland, Georg Graf Waldersee. Im Koalitionsvertrag seien „wichtige Ansätze“ formuliert – nun müssten diese Vorhaben „schnell und umfassend umgesetzt werden“.

Die UN-Kinderrechtskonvention war am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft getreten. Seit 2010 gilt sie uneingeschränkt, nachdem die damalige Bundesregierung eine Reihe von Vorbehalten zurücknahm. Die Konvention schreibt unter anderem die Rechte von Kindern auf Gesundheit, Bildung, Spiel und gewalt­freie Erziehung fest.

afp

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