Europarat will Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Straßburg – Nach Scheitern der Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz hat der Europarat jetzt einen Neuanlauf gefordert.
Gerade weil derzeit die Folgen der Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche erkennbar würden, sollte der Schutz ihrer Rechte höchste Priorität haben, schrieb die Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic in einem Brief an Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD), der gestern veröffentlicht wurde.
Das Vorhaben war Anfang Juni gescheitert, weil für die entsprechende Grundgesetzänderung die notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat fehlten. Den Grünen und Linken gingen die vorgesehenen Formulierungen nicht weit genug, während die Union die Position der Familie nicht zugunsten des Staates schwächen wollte.
„Trotz intensiver Bemühungen“ der Bundesregierung sei kein Konsens gefunden worden, hieß es in einer Antwort von Lambrecht auf Mijatovics Brief. Die Debatte um mehr Aufmerksamkeit für Kinderrechte sei damit aber nicht beendet, versicherte die SPD-Politikerin.
Seit Jahren fordern Kinderschützer eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Dadurch bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer berücksichtigt werden – bei der Gesetzgebung, aber auch bei konkreten Vorhaben wie zum Beispiel dem Bau einer Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung.
Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten eine entsprechende Verfassungsänderung im Koalitionsvertrag vereinbart.
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