Union will Reformen zugunsten ärmerer Krankenkassenmitglieder

Frankfurt am Main – Die Union schlägt weitreichende Veränderungen im Gesundheitssystem vor, von denen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen profitieren sollen. Das hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Sepp Müller (CDU), angeregt.
Um den aktuell auf 17 Milliarden Euro prognostizierten Fehlbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über einen höheren Zusatzbeitrag zu begleichen, müsse ein Durchschnittsverdiener zusätzlich fast 500 Euro mehr im Jahr zahlen, schreibt der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Viele Menschen hätten aber weniger Geld zur Verfügung als die Durchschnittsverdiener. „Gedankenspiele der Koalition, ausschließlich die Steuern zu senken, gehen an den Bedürfnissen der geringen Einkommen vorbei“, schreibt Müller.
Zum 1. Januar 2023 solle „sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, aktuell 84.600 Euro im Westen, angehoben werden“, schlägt der CDU-Politiker vor.
Dieser Schritt würde demnach bis zu 13 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr generieren. Die Anpassung „belastet die Besserverdienenden in unserem Land zugunsten der Geringverdiener. Es ist gerecht, dass starke Schultern finanziell mehr tragen als schwache.“
Kurzfristig sei der Pauschalbeitrag, der die Kassen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus dem Gesundheitsfonds erhalten, anzuheben. Aktuell reiche die Summe nicht aus, um die tatsächlichen Leistungsausgaben zu decken, so dass die Solidargemeinschaft für die offenen Zahlungen aufkomme und das Defizit der Krankenkassen weiter wachse.
Mittelfristig fordert Müller zudem einen Basistarif in der Krankenversicherung, „wobei Versicherte an den Überweisungsvorbehalt gebunden sind, so dass Fachärzte ausschließlich mit Überweisung des behandelnden Hausarztes aufgesucht werden dürfen.“
Ein weiterer Punkt solle sein, die Solidargemeinschaft vor möglichen Missbrauch zu schützen: Die Ausgaben der Krankenkassen für die Zahlung von Krankengeld beliefen sich im Jahre 2021 auf 16,61 Milliarden Euro, so Müller. Jeder Versicherte solle den Anspruch auf finanzielle Absicherung im Krankheitsfall haben – jedoch bedürfe es einer besseren Kontrolle.
Dafür sollte laut Müller die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD) ausgeweitet werden. „Im Jahre 2020 wurden von 2,1 Millionen Fällen nur rund 986 Fälle durch den MD beurteilt.“
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